Zustellung PfÜb durch Gerichtsvollzieher
Verfasst: 20.07.2017, 10:53
Ich muss einen PfÜb durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, weil im Antrag vergessen wurde, das entsprechende Kreuzchen zu setzen. Ich mach das jetzt in meiner nunmehr 9-jährigen Laufbahn als Refa das erste mal und hab anscheinend eine Bildungslücke, sodass ich nicht genau weiß, was im Formular richtigerweise anzukreuzen ist
Mein Vorschlag:
- Module A, B, C, D, P (A, C und P sind nach meinem Programm eh Pflicht)
- In Modul B nehme ich das Häkchen bei "Vollstreckungstitel" raus und schreibe stattdessen den PfÜb in einen der unteren leeren Felder, Forderungsaufstellung sende ich nicht mit (steht ja alles im PfÜb)
- Modul D: "Zustellung" ankreuzen
Richtig, oder fehlt da was?
Der Titel, der dem PfÜb zugrunde liegt, muss meines Erachtens nach ja nicht nochmal mit beigefügt werden, weil dafür gibt es ja nun den PfÜb.
Muss ich das Original vom PfÜb je Drittschuldner und Schulder noch kopieren oder darf das nur der GVZ?
Den Auftrag würde ich direkt an den GVZ schicken, der in dieser Angelegenheit auch schon das vorläufige Zahlungsverbot veranlasst hat?
Sorry für die blöde Fragen, aber ich bin allein im Büro und habe niemanden, den ich fragen könnte. Ich will da auch nix falsch machen und die Zustellung noch weiter herauszögern, weil gerade in dieser wichtigen Angelegenheit schon so viel schief gelaufen ist (auch von Seiten des Gerichts). :/
Mein Vorschlag:
- Module A, B, C, D, P (A, C und P sind nach meinem Programm eh Pflicht)
- In Modul B nehme ich das Häkchen bei "Vollstreckungstitel" raus und schreibe stattdessen den PfÜb in einen der unteren leeren Felder, Forderungsaufstellung sende ich nicht mit (steht ja alles im PfÜb)
- Modul D: "Zustellung" ankreuzen
Richtig, oder fehlt da was?
Der Titel, der dem PfÜb zugrunde liegt, muss meines Erachtens nach ja nicht nochmal mit beigefügt werden, weil dafür gibt es ja nun den PfÜb.
Muss ich das Original vom PfÜb je Drittschuldner und Schulder noch kopieren oder darf das nur der GVZ?
Den Auftrag würde ich direkt an den GVZ schicken, der in dieser Angelegenheit auch schon das vorläufige Zahlungsverbot veranlasst hat?
Sorry für die blöde Fragen, aber ich bin allein im Büro und habe niemanden, den ich fragen könnte. Ich will da auch nix falsch machen und die Zustellung noch weiter herauszögern, weil gerade in dieser wichtigen Angelegenheit schon so viel schief gelaufen ist (auch von Seiten des Gerichts). :/