Ordnungsgeld beantragen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

10.07.2017, 10:17

Hallo zusammen :wink1

in einem Vergleich wurde folgendes vereinbart:
Der Beklagte verpflichtet sich gegenüber dem Kläger, den vorgenannten
Gutachter nach vorheriger Terrninabsprache spätestens bis zum 31.7.2017
Zutritt zu der in Ziffer 1) näher bezeichneten Parzelle zu gewähren.
Kann ich hier Ordnungsgeld beantragen, wenn der Beklagte keinen Termin vereinbart oder kann der Kläger mit Vorankündigung die Parzelle betreten? :kopfkratz
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#2

11.07.2017, 13:41

Ordnungsgeld oder die Beseitigung des Widerstandes nach 892 ZPO mittels Gerichtsvollzieher.
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#3

11.07.2017, 14:23

Noch hat er ja keinen Widerstand geleistet und soweit ich das sehe, wird er sich einfach gar nicht melden.
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#4

11.07.2017, 14:29

Es scheitert also schon an der Terminabsprache. Dann Ordnungsgeld. Solltet ihr doch einen Termin vereinbaren können, würde ich den GV mitnehmen, falls Widerstand geleistet wird.
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#5

11.07.2017, 14:31

Hallo Soenny,

ich weiß nicht, ob dir das irgendwie weiterhilft, aber ich hab letztens einen Antrag auf Zwangsgeld/Zwangshaft gestellt, weil die Gegenseite nicht die im vollstreckbaren Teilanerkenntnisbeschluss niedergelegten Verpflichtung eingehalten hat.
Ich sehe daher keinen Hinderungsgrund, warum es bei dir nicht gehen sollte.

LG
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#6

11.07.2017, 14:37

Dann bleibt mir wohl nur Ordnungsgeld, falls er nicht doch noch einen Termin macht :motz

Danke für Eure Hilfe ;)
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