Pfüb-ZV-Abrechnung bei VKH-Bewilligung/Drittschuldner zahlt
Verfasst: 04.07.2017, 12:21
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage, vllt kann mir da jmd. weiterhelfen (sollte es schon ein entsprechendes Thema geben, ich habe auf die schnell nix gefunden).
Wir haben für unsere Mandanten VKH bewilligt bekommen für die Pfändung (Unterhaltssache) des Lohnes (insgesamt für die Vollstreckung). Der Drittschuldner zahlt bereits an uns. Die Zustellungskosten wurden vom GV direkt gegenüber der Staatskasse abgerechnet.
Was bedeutet das jetzt für mich, wie rechne ich jetzt ab. Eigentlich ist es ja so, dass der Schuldner unsere Kosten trägt und diese auch zunächst einbehalten werden, aber dadurch das VKH bewilligt worden ist, bin ich mir jetzt nicht sicher, wem gegenüber ich abrechne. Muss ich gegebenenfalls dem Gericht anzeigen, dass der Schuldner zahlt.
Über euer Feedback würde ich mich freuen.
Lg
ich habe eine Frage, vllt kann mir da jmd. weiterhelfen (sollte es schon ein entsprechendes Thema geben, ich habe auf die schnell nix gefunden).
Wir haben für unsere Mandanten VKH bewilligt bekommen für die Pfändung (Unterhaltssache) des Lohnes (insgesamt für die Vollstreckung). Der Drittschuldner zahlt bereits an uns. Die Zustellungskosten wurden vom GV direkt gegenüber der Staatskasse abgerechnet.
Was bedeutet das jetzt für mich, wie rechne ich jetzt ab. Eigentlich ist es ja so, dass der Schuldner unsere Kosten trägt und diese auch zunächst einbehalten werden, aber dadurch das VKH bewilligt worden ist, bin ich mir jetzt nicht sicher, wem gegenüber ich abrechne. Muss ich gegebenenfalls dem Gericht anzeigen, dass der Schuldner zahlt.
Über euer Feedback würde ich mich freuen.
Lg