Kostenlast bei einstweilige Einstellung der ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schildkröte1988
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#1

04.07.2017, 09:17

Hallo an alle,

ich grübel hier ein bisschen über eine Angelegenheit.

Folgendes wir haben vom Mandanten einen Vollstreckungsbescheid bekommen und haben dagegen für ihn Einspruch eingelegt und gleichzeitig Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV.

Jetzt sagt mein Chef, dass die Kostenlast, also Gerichtskosten etc. bei uns liegen, da wir diesen Antrag gestellt haben. Das heißt wir müssen die Gerichtskosten usw. tragen.
Auf welchem § und Gesetzt beruht das???? Und stimmt das überhaupt??

Liebe Grüße
Coco Lores
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#2

04.07.2017, 09:26

Ich verstehe die Frage irgendwie nicht so ganz glaube ich?! :kopfkratz

Wenn Ihr im Auftrag Eures Mandanten Einspruch gegen den VB einlegt und einen Antrag bei Gericht stellt sind diese Kosten meines Erachtens natürlich zunächst von Euch bzw. von Eurem Mandanten zu tragen! Je nachdem aus welchen Gründen Ihr die ZV einstellen lasst wird ja geprüft, ob der Anspruch bestanden hat oder nicht und dann entschieden. Sollte die ZV dann ungerechtfertigt gewesen sein, könntet Ihr diese Kosten bei der Gegenseite als Schaden geltend machen! :nachdenk
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Schildkröte1988
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#3

04.07.2017, 09:28

Okay, aber da gibts doch irgend ne gesetzliche Vorschrift dafür, die das besagt??
Coco Lores
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#4

04.07.2017, 09:38

Ich hab dazu jetzt § 22 Abs. 1 GKG gefunden.
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Schildkröte1988
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#5

04.07.2017, 09:44

Danke, ich denke das reicht als Info, supi dass das so schnell geklappt hat, da wird mein Chef sich wohl mit zufrieden geben
Coco Lores
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#6

04.07.2017, 09:45

Der sagt aber glaube ich genau das Gegenteil :oops:

Also normalerweise ist das ja so, dass nach dem Einspruch gegen den VB das Verfahren an das streitige Gericht abgegeben wird, sofern der Antragsteller dies im Mahnverfahren so beantragt hat. Die Kosten für dieses Verfahren hätte dann der Antragsteller zu tragen. § 22 Abs. 2 GKG.

Macht ja auch Sinn.

Sorry ich verwirre mich grad selbst :oops: :roll:

Vielleicht kann jemand noch helfen?
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#7

04.07.2017, 09:46

Aber das Gericht wird Euch doch sowieso auffordern die Gerichtskosten zu tragen für den Fall, dass die Kostenlast tatsächlich bei Euch liegt!
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#8

04.07.2017, 10:04

Kann es auch sein, dass dein Chef die Sicherheitsleistung meint? Es muss nämlich eine Sicherheit geleistet werden um die ZV abzuwenden, es sei denn, ihr könnt glaubhaft machen, dass der Schuldner zur Leistung der Sicherheit nicht in der Lage ist. § 707 ZPO
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