Forderungsübersicht Pfüb
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Vor einiger Zeit habe ich einen Pfüb beim AG veranlasst und das Vollstreckungsheft mitgesandt. jetzt kam eine Zwischenverfügung, dass ich eine detaillierte Forderungsaufstellung nachreichen soll. Aber die Aufstellung steht doch bereits im Antrag und belege habe ich auch eingereicht. Will das Gericht nochmal eine extra Übersicht? Bei ZV-Aufträgen a den GV reicht es doch auch so?
- Anahid
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Die wollen von Dir eine gesonderte Forderungsaufstellung, so, wie die früher beigefügt wurde.
Zuletzt geändert von Anahid am 29.06.2017, 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Okay dankeschön!