Frage zur Erbteilspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Petra Hetterich
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#1

16.08.2007, 09:46

Hallöle,

hab mal eine Frage. Und zwar hat einer unserer Schuldner in seinem Vermögensverzeichnis angegeben, dass er geerbt hat. Daraufhin habe ich den Erbschein angefordert und mittlerweile auch erhalten. Darin steht, dass der Schuldner zusammen mit seinem Bruder geerbt hat, jeder die Hälfte des Gesamterbes.

Meine Frage ist nun, wie ich den Erbteil pfänden kann. Im Zöller steht, dass ich einfach den Miterben als Drittschuldner in dem Pfüb angeben muss. Aber geht das wirklich so einfach und wie komme ich dann an das Geld? Wenn die jetzt vielleicht Gegenstände oder ein Haus oder so geerbt haben, was muss ich dann machen?

Bin für jeden Tipp dankbar!

LG Petra
Jupp03/11

#2

16.08.2007, 10:04

gepfändet wird der angebliche Nachlass-/Miterbenanteil des Herrn
an dem Nachlass des verstorbenen Herrn x, zusammen mit dem Anspruch auf Auseinandersetzung des Nachlasses,
Drittschuldner ist der andere Miterbe:
Herr X

einschließlich etwaiger künftig fllig werdender Anspruche aus dem gleichen Rechtsgrund hiermit gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr leisten. Der Schuldner darf insoweit über die Forderung nicht verfügen, insbesondere sie nicht einziehen. Der Drittschudner hat die gepfändete Forderung an den Gäubiger zu leisten.

dieses ist der erste Schritt:

wenn der erlassen ist, muss diese Pfändung auch ins Grundbuch eingetragen werden. Wenn es so weit ist, kannst dich ja melden.
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pasc1976
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#3

17.08.2007, 16:26

:zustimm

Habe vor ein paar Wochen genau vor dem selben Problem gestanden. Der Pfüb ging ohne Probleme durch und wurde an den Bruder unseres Schuldners zugestellt, der ebenfalls geerbt hat. Bei mir geht es auch um ein Haus, was die Brüder von ihrer Mutter geerbt haben.

Man glaubt immer, das muß so verdammt schwierig sein - aber manchmal sind die Dinge ganz einfach - wenn man es weiß...
JenniferReFA
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#4

07.01.2016, 12:09

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