Hat Schuldner einen Anspruch auf das Räumungsprotokoll

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bibi
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#1

22.06.2017, 11:00

Guten Morgen Ihr Lieben :-)

mich rief gerade eine Drittschuldnerin an und bat mich, ihr doch bitte eine Kopie des Räumungsprotokolls zu übersenden, da ihre Angestellte (unsere Schuldnerin) sich die hohen Räumungskosten nicht erklären kann. ^^

Theoretisch wäre es ja kein Problem, eine Protokollabschrift direkt an die Schuldnerin zu senden (nicht an den Arbeitgeber - wegen Datenschutz) - aber die Dame hat hier für viel Ärger gesorgt. Daher meine Frage: Hat die Schuldnerin generell einen Anspruch auf Zusendung einer Abschrift des Räumungsprotokolls?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten und wünsche Euch allen einen sonnigen Tag und baldigen Feierabend :-)
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#2

22.06.2017, 11:06

Das muss sie doch selbst auch erhalten haben, oder :kopfkratz
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Bibi
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#3

22.06.2017, 11:08

Ich glaube nicht samsara. Die Schuldnerin war bei der Räumung nicht anwesend und nachdem die Wohnung geräumt wurde, wird der GV wohl an diese Anschrift kein Protokoll versandt haben.
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AliceImWunderland
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#4

22.06.2017, 11:15

Ob die Schuldnerin einen Anspruch darauf hat, weiß ich auf Anhieb nicht. Wenn die Schuldnerin schon in Vorfeld für so viel Ärger gesorgt hat und du sie nun auch ärgern willst, dann würde ich ihr kein Protokoll übersenden. Sie hätte bei der Räumung ja dabei sein können, um es selbst zu empfangen. Ich würde aber die Kosten der Räumung nunmehr gegen die Schuldnerin festsetzen lassen. Dann hast du einen KFB darüber und sie die offizielle Bestätigung über die Höhe der Räumungskosten.
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Bibi
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#5

22.06.2017, 11:26

@Alice :-) genau so dachte ich mir das auch, bzw. brauche ich die Kosten erstmal nicht festsetzen lassen. Ich hab ja einen Pfüb, in welchem diese Kosten aufgeführt sind und gerade deswegen kam sie jetzt auf die Idee über ihre Chefin eine Protokollabschrift abzufordern. Ich möchte ihr die auch nicht übersenden, also der Schuldnerin, aber ich brauche eine aussagekräftige Begründung dafür. Ich hatte der Chefin bereits mitgeteilt dass ich davon ausgehe, dass ich der Schuldnerin die Abschrift nicht zusenden muss, aber die Chefin der Schuldnerin ist der Meinung, dass die Schuldnerin doch wissen muss, wie sich die Kosten zusammensetzen. Theoretisch ja richtig, aber ich habe darauf verwiesen, dass das Gericht diese Kosten ja bestätigt hat, weil sie mit im Pfüb enthalten sind.

Wie gesagt brauche ich ne schlagkräftige Begründung für meine Weigerung.
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#6

22.06.2017, 11:28

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass Du es der Schuldnerin übersenden musst.
Soll sie das Protokoll doch beim GV anfordern.
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AliceImWunderland
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#7

22.06.2017, 12:04

samsara hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass Du es der Schuldnerin übersenden musst.
Soll sie das Protokoll doch beim GV anfordern.
Sehe ich auch so. Alleine schon deshalb würde ich bezüglich der ZV-Kosten einen KFB erwirken. Dann hat sie ihre Höhe der Kosten, sogar schön fein vom Gericht zugestellt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#8

22.06.2017, 12:23

Sollte die ZV jetzt ergebnislos bleiben, beantrage ich auch einen KfB :-) Ich brauche nur ne gute Begründung, warum ich das Protokoll nicht übersende. *grübel
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#9

22.06.2017, 12:32

Bibi hat geschrieben:Sollte die ZV jetzt ergebnislos bleiben, beantrage ich auch einen KfB :-) Ich brauche nur ne gute Begründung, warum ich das Protokoll nicht übersende. *grübel
"können wir Ihrer Bitte leider nicht entsprechen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass es nicht zu unseren Aufgaben gehört, der Schuldnerin Unterlagen ein weiteres Mal zur Verfügung zu stellen."

Im übrigen würde ich mir überlegen, ob ich die Kosten nicht jetzt schon festsetzen lasse. Da scheinen ja Diskussionen zu entstehen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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