PfÜB - seit 5 Jahren aus dem Job und keine Ahnung mehr...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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CheerSassi
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#1

22.06.2017, 08:14

Hallo Zusammen,

ich bin gelernte ReFa und war hier zu meinen Kanzleizeiten auch aktiv. Nun bin ich seit 5 Jahren nicht mehr in Kanzleien tätig und hatte - mehr oder weniger - nichts mehr mit alledem zutun! Jetzt arbeite ich in einer Firma in der Rechtsabteilung und joa, nächste Woche "darf" ich ein Konto eines Kunden pfänden... In der Abteilung kann ich leider auch niemanden fragen, da ich die einzige "vom Fach" bin

Das neue Formular habe ich mir mittlerweile schon besorgt und versucht ein bisschen vorzuarbeiten - Ausfüllhinweise gibt es ja keine mehr und so stehe ich nun tatsächlich da und weiß nicht, was genau ich alles ankreuzen muss für eine "normale" Kontopfändung! Das Konto unseres Kunden ist uns bekannt...

Kann mir hier jemand weiterhelfen? Gerne mit einem Muster?

Vielen Dank im Voraus!
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kordula32
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#2

22.06.2017, 08:34

Du kannst ja mal genauer schreiben, wo es bei Dir nicht klappt, dann kann ich Dir dort weiter helfen.
CheerSassi
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#3

22.06.2017, 10:01

@ Kordula:

Im Grunde fängt es schon auf Seite 1 an... Reicht hier, wenn ich hier ankreuze, dass ich den PfÜB + die Zustellung beantrage oder muss auch in den "Kästchen" mit Zusammenrechnung etwas angekreuzt werden? PKH ist irrelevant... Anlage: Wir haben ein VU, einen KFB und eine außergerichtliche Ratenzahlungsvereinbarung, auf welche nur eine Rate bezahlt wurde. Hänge ich diese auch mit dran? Muss ich den Titel um die eine Rate entwerten (falls ja, wie wird dies mittlerweile gemacht?)
Verrechnungsscheck oder GK-Stempler... falls nichts angekreuzt wird, kommt eine Rechnung?

Seite 3 - Grundsätzlich selbsterklärend... Aber: Wo trage ich die Hauptforderung ein? VU > Ratenzahlungsvereinbarung > 1 Rate bezahlt = Restforderung aus Hauptforderung? Oder?

Seite 4 - Forderung aus D (an Kreditinstitute) ankreuzen und dann auch nur den Kasten zu D ausfüllen...

Seite 7, 8 und 9 weiß ich überhaupt nicht, ob ich hiervon etwas brauche...
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kordula32
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#4

22.06.2017, 12:00

Du willst ja nur ein Konto pfänden. Die Zusammenrechnung ist dann gedacht, wenn der Schuldner mehrere Einkommen hat, welche sodann bei der Berechnung der Pfändung zusammenberechnet werden. Dies ist bei Dir nicht der Fall. Kreuze an, dass Du den PÜB mit der Aufforderung nach § 840 ZPO beantragst. Dann den Schuldtitel und die Anlagen und wie Du es bezahlst per Gerichtskostenstempler o.ä. Du entwertest nicht den Titel du gibst nur die jetzige HF an auf Seite 3 nebst bisheriger Vollstreckungskosten. Wenn Du eine Forderungsaufstellung gemacht hast, dann wird ja auch die Rate erst mal auf die Kosten und Zinsen verrechnet. Ich würde Dir also vorschlagen, dass Du dies zuerst erledigst und dann zu Seite 3 gehst. Seite 4 ist richtig. Die Seite 7 ist, wenn Du z. B. beim Arbeitgeber pfänden willst für Dich ist die Seite bei der Kontopfändung nicht zu beachten. Seite 8 Es wird angeordnet dann zweite Kästchen und das letzte ankreuzen. Seite 9 dann die Gerichtskosten nach KV 2111 (20,00Eur) und dann die Gebühren aus dem GW berechnen
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