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Hinterlegungsanspruch pfänden

Verfasst: 20.06.2017, 08:37
von Kasimir1603
Frage liebe Foris :wink1

Für die Schuldnerin wurde beim AG Jena, Hinterlegungsstelle, aus einer Zwangsversteigerung ihres Grundstücks noch ein nicht unerheblicher Restbetrag hinterlegt. Davon haben wir gerade erfahren. Haben mehrere Titel und würden jetzt eben gerne den Hinterlegungsanspruch pfänden. Frage nun, wie lautet die korrekte DS-Bezeichnung? Soweit ich das gelesen habe: das Bundesland bei dessen AG Geld hinterlegt ist. Bei uns wäre das Thüringen. Gebe ich dann im PFÜB als DS an "Bundesland Thüringen, vertr. d. d. Hinterlegungsstelle des AG Jena, Adresse AG Jena ..." ?? Oder wie muss die korrekte DS-Bezeichnung lauten? Wäre eilig, wir müssen da unbedingt einen Fuss in die Tür kriegen. Danke Euch :wink1

Re: Hinterlegungsanspruch pfänden

Verfasst: 20.06.2017, 09:21
von Unicorn
M.E. ja. Wir hatten einen ähnlichen Fall und ich habe es genauso angegeben. Der PfÜB wurde anstandslos erlassen.

Re: Hinterlegungsanspruch pfänden

Verfasst: 20.06.2017, 13:21
von Kasimir1603
Danke