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Vollstreckung nur gegen ein Schuldner

Verfasst: 15.06.2017, 15:48
von Schildkröte1988
Hallo,

eine bescheidene seltsame Frage:

Habe ein KFB. Wir sind Antragsteller und es gibt 2 Antragsgegner. Im KFB ist festgesetzt, dass die Antragsgegner an den Antragsteller Summe x zahlen müssen.
Ich bin nun dabei ein Vollstreckungsauftrag für ganz normale körperliche Pfändung zu machen und da wir irgendwie immer nur einen Antragsgegner in Bezug genommen haben, hab ich jetzt automatisch auch nur den als Schuldner angegeben.

Komme ich damit überhaupt durch oder ist das nicht irgendwie unfair dem anderen Schuldner gegenüber?

Ich weiß kann mir ja egal sein von welchem Schuldner das Geld kommt, aber irgendwie kommt mir das komisch vor.

lg

Re: Vollstreckung nur gegen ein Schuldner

Verfasst: 15.06.2017, 16:57
von Sonnenkind
Warum habt ihr den zweiten Schuldner bislang nicht mit aufgefordert? Erwartet ihr, dass hier kein Geld kommt?

Theoretisch kannst du auch nur gegen einen vollstrecken. Das bleibt dir überlassen.

Re: Vollstreckung nur gegen ein Schuldner

Verfasst: 15.06.2017, 17:42
von trixie
Sind die Schuldner denn als Gesamtschuldner eingetragen ? Wenn ja, kannst du dir aussuchen, ob du nur gegen einen vorgehst. Vielleicht ist ja bei euch bekannt, dass bei dem was zu holen ist.