Zug um Zug Vollstreckungsauftrag oder PfÜb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maja1180
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#1

12.06.2017, 13:28

Hallo,

ich habe ein Urteil

1. Bekl. wird verurteilt, an den Kl. XXX EUR nebst Zinsen .....Zug um Zug gegen Rückbuchung von XXX Aktien.... zu zahlen
2. Kosten des Rechtsstreits werden der Bekl. auferlegt
3. Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

So...Sicherheitsleistung ist hinterlegt.
PfüB oder Vollstreckungsauftrag ? Was ist zu beachten ?
Wie muss ich was formulieren?

Vielen Dank und viele Grüße

Maja
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AliceImWunderland
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#2

12.06.2017, 13:33

Wenn im Urteil der Annahmeverzug des Schuldners nicht festgestellt wurde, dann bleibt dir leider nur der Vollstreckungsauftrag. Schau bitte nochmal im Urteil nach, ob es nicht doch drin steht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Maja1180
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#3

12.06.2017, 13:41

Danke...
Steht leider nichts von Annahmeverzug. :-(
Also jetzt einen normalen Vollstreckungsauftrag mit Hinweis auf Hinterlegung der Sicherheitsleistung.
Zug um Zug muss ich das irgendwo noch extra erwähnen ? Zum Ankreuzen hatte ich jetzt nichts gesehen.
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AliceImWunderland
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#4

13.06.2017, 09:45

Wenn du mit der Zug-um-Zug-Vollstreckung noch nicht vertraut bist, empfehle ich dir, das zu lesen:

http://www.iww.de/ve/archiv/mobiliarvol ... ren-f41462

Es hilft dir weiter.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Maja1180
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#5

17.07.2017, 11:25

danke
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