GVZ verweist auf § 74a SGB X
Verfasst: 05.06.2017, 10:43
Halli hallo, ich habe hier einen ZV-Auftrag gestellt und beantragt, die Auskünfte nach § 802l ZPO einzuholen, sollte der Schuldner nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheinen. Meine HF liegt unter 500,00 €. Nunmehr schreibt mir der GVZ dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist, und er die Auskünfte beim Bundeszentralamt einholt aber bei der Rentenversicherung nicht, da der Mindestbetrag von 500,00 € nicht erreicht ist und verweist auf § 74a SGB X. Hatte das jemand von Euch auch schon einmal?