Formulierung Antrag PfüB - Anspruch G

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Alundra
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#1

17.05.2017, 16:32

Hallo,

ich hatte hinsichtlich dieses Vorgangs zwar schon vor einer Woche einen Thread eröffnet, aber ich hab jetzt noch ne speziellere Frage und deshalb den zweiten Thread aufgemacht, ich hoffe das ist in Ordnung.

Ich habe einen Antrag auf PfüB gestellt (Mandant hat als Selbstständiger bei Firma gearbeitet und keinen Lohn erhalten). Drittschuldner sind die Bank und ein Auftraggeber der Firma, von dem eine Zahlungsfreigabe vorliegt. Das Geld aus dieser Zahlungsfreigabe möchten wir nun u. a. pfänden.

Ich habe nun wirklich keinerlei Ahnung von den Formulierungen unter "G", da ich das schlicht noch nie gemacht habe. Habe geschrieben "Anspruch auf Zahlung des gem. Zahlungsfreigabe Nr. 123 (wg. Leistung XY) ausgewiesenen Betrags mit netto 1234,56 €".

Das Gericht hat nun geschrieben:

"Die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung muss dem vollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen. Die Forderung ist also so konkret zu bezeichnen, dass sie von anderen Forderungen klar unterschieden werden kann. Machen Sie daher bitte genauere Angaben zu dem Rechtsgrund der Forderung "G". Eine Zahlungsfreigabe stellt keinen Rechtsgrund dar. Sie basiert auf einem Rechtsgrund."

Waaaas?!

Ich steh auf dem Schlauch, erreiche da niemanden mehr und muss das schnellstmöglich fertig machen, da hier die Zeit rennt. Was genau muss ich hier noch schreiben?

Vielen, vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Alundra
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Anahid
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#2

17.05.2017, 16:45

Ich versteh schon den Sachverhalt nicht. :oops:

Dein Mandant hat eine Forderung gegen eine Firma. Soweit so gut. Du willst bei der Bank der Firma pfänden....auch noch verständlich.

Jetzt der unverständliche Teil, den ich mal versuche für mich klarzustellen:

Es gibt einen Kunden dieser Firma, der natürlich dieser Firma Geld schuldet. Er hat diese Forderung wohl schon bestätigt und anerkannt, also wohl die Zahlung dieser Forderung freigegeben; soweit richtig?

Dann ist Anspruchsgrund aber ja nicht die Zahlungsfreigabe. Anspruchsgrund ist doch die Forderung der Firma (Deiner Schuldnerin) gegen ihren eigenen Kunden (Dein Drittschuldner) und diese Forderung resultiert doch aus irgendeinem Rechtsgrund, wie z.B. Warenlieferung oder was auch immer.
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#3

17.05.2017, 16:50

Anahid hat geschrieben:Es gibt einen Kunden dieser Firma, der natürlich dieser Firma Geld schuldet. Er hat diese Forderung wohl schon bestätigt und anerkannt, also wohl die Zahlung dieser Forderung freigegeben; soweit richtig?
Genau.
Anahid hat geschrieben:Dann ist Anspruchsgrund aber ja nicht die Zahlungsfreigabe. Anspruchsgrund ist doch die Forderung der Firma (Deiner Schuldnerin) gegen ihren eigenen Kunden (Dein Drittschuldner) und diese Forderung resultiert doch aus irgendeinem Rechtsgrund, wie z.B. Warenlieferung oder was auch immer.
Also soweit hab ichs jetzt glaub verstanden. Aber muss ich als Rechtsgrund nicht den nehmen, der zwischen der Schuldnerin und dem Gläubiger vorliegt?
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#4

17.05.2017, 16:57

Nein, Du musst den nehmen, der zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner vorliegt. Das machst Du doch immer. Bei der Bank schreibst Du ja auch nicht den Rechtsgrund zwischen Gläubiger und Schuldner, sondern welche Ansprüche dem Schuldner angeblich aus welchen Rechtsgrund gegen die Bank zustehen.
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#5

18.05.2017, 08:51

Oh Mann. :patsch Ich bin doof.
Klingt ja eig. einleuchtend. :oops:
Vielen Dank!
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