Renten-Pfüb-Idee praktikabel?
Verfasst: 17.05.2017, 11:44
Hallo zusammen
da ich leider kaum noch ZV-Sachen habe, habe ich in meiner derzeit einzigen ZV-Akte nun doch eine Frage
Und zwar liegt mir das VV des Schuldners vor. Er ist Jahrgang 58, verheiratet (Ehefrau verdient 903 € - ob brutto oder netto ist nicht angegeben, so dass ich hier zu unseren Gunsten mal von netto ausgehe ), hat einen Sohn (Jg. 2004) und bezieht Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.200 € (wo ich auch mal von netto ausgehe; leider ist hier nicht die auszahlende Stelle angegeben – da müsste ich erstmal nachbessern lassen, falls meine nachfolgende Idee praktikabel ist).
Außerdem hat er noch einen Anhänger, Bj. 1994 (TÜV abgelaufen) angegeben, Kindergeld, Konten ist „nein“ angekreuzt, aber er gibt gleichzeitig ein Gemeinschaftskonto mit seiner Frau an (es ist nicht angegeben, dass es sich um ein P-Konto handelt).
Bevor ich jetzt die Nachbesserung beantrage wegen der unvollständigen Angaben zur auszahlenden Stelle (und evtl. auch, ob die Ehefrau brutto oder netto die 900 € verdient), wollte ich euch fragen, ob ihr meine sich dann daran potenziell anschließende Pfändungsidee für praktikabel haltet
Bei einem Renten-Pfüb würde ich gerne die Ehefrau unberücksichtigt lassen, aber aufgrund deren Einkommens auch das Kind nur zu ½ zugunsten des Schuldners berücksichtigen lassen. Die Frage hier: Ist sowas möglich? Macht das Gericht das mit?
Laut Pfändungstabelle sind bei 1.200 € bei 0 Personen 88,28 € pfändbar, bei 1 Person schon nichts mehr. Ich möchte ja allerdings jetzt 0,5 Personen berücksichtigen. Falls das alles gemäß meiner vorigen Idee funktionieren sollte, wie hoch wäre dann der pfändbare Betrag? Die Hälfte von den 88,28 €, also 44,14 €?
So viele Fragen
Oder wäre doch ein einfacher Konto-Pfüb besser?
Schon mal vielen Dank für Rückmeldungen und gerne auch weitere Ideen
da ich leider kaum noch ZV-Sachen habe, habe ich in meiner derzeit einzigen ZV-Akte nun doch eine Frage
Und zwar liegt mir das VV des Schuldners vor. Er ist Jahrgang 58, verheiratet (Ehefrau verdient 903 € - ob brutto oder netto ist nicht angegeben, so dass ich hier zu unseren Gunsten mal von netto ausgehe ), hat einen Sohn (Jg. 2004) und bezieht Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.200 € (wo ich auch mal von netto ausgehe; leider ist hier nicht die auszahlende Stelle angegeben – da müsste ich erstmal nachbessern lassen, falls meine nachfolgende Idee praktikabel ist).
Außerdem hat er noch einen Anhänger, Bj. 1994 (TÜV abgelaufen) angegeben, Kindergeld, Konten ist „nein“ angekreuzt, aber er gibt gleichzeitig ein Gemeinschaftskonto mit seiner Frau an (es ist nicht angegeben, dass es sich um ein P-Konto handelt).
Bevor ich jetzt die Nachbesserung beantrage wegen der unvollständigen Angaben zur auszahlenden Stelle (und evtl. auch, ob die Ehefrau brutto oder netto die 900 € verdient), wollte ich euch fragen, ob ihr meine sich dann daran potenziell anschließende Pfändungsidee für praktikabel haltet
Bei einem Renten-Pfüb würde ich gerne die Ehefrau unberücksichtigt lassen, aber aufgrund deren Einkommens auch das Kind nur zu ½ zugunsten des Schuldners berücksichtigen lassen. Die Frage hier: Ist sowas möglich? Macht das Gericht das mit?
Laut Pfändungstabelle sind bei 1.200 € bei 0 Personen 88,28 € pfändbar, bei 1 Person schon nichts mehr. Ich möchte ja allerdings jetzt 0,5 Personen berücksichtigen. Falls das alles gemäß meiner vorigen Idee funktionieren sollte, wie hoch wäre dann der pfändbare Betrag? Die Hälfte von den 88,28 €, also 44,14 €?
So viele Fragen
Oder wäre doch ein einfacher Konto-Pfüb besser?
Schon mal vielen Dank für Rückmeldungen und gerne auch weitere Ideen