Hallo zusammen...
Ich habe hier eine Sache, bei der ich irgendwie kein Muster finde. Vielleicht suche ich auch nur nach den falschen Begriffen. Keine Ahnung...
Ich soll den Anspruch auf Liquidationserlös und Kündigung einer KG pfänden.
Kann mir vielleicht jemand helfen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Tanja
Liquidationserlös pfänden
- paralegal6
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verstehe den Zusammenhang nicht. Ist die KG i.L. ?
wenn ja, wieso?
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Ach...entschuldige... Ich habe gerade gesehen, dass ich es falsch formuliert habe.
Der Schuldner ist Komplementär der KG, bei der ich pfänden soll.
Ich soll Arbeitseinkommen, verschleiertes Arbeitseinkommen und eben diesen Liquidationserlös pfänden.
Der Schuldner ist Komplementär der KG, bei der ich pfänden soll.
Ich soll Arbeitseinkommen, verschleiertes Arbeitseinkommen und eben diesen Liquidationserlös pfänden.
- paralegal6
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also Geschäftsführervergütung? wer ist denn Liquidator? der Komplementär?
- paralegal6
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Müsste doch online im Handelsregister zu sehen sein. Ansonsten, meinst du das? http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... n#p1546418
Den Liquidationserlös der KG bekommst du aber nur wenn Schuldner die KG ist oder ist der Komplementär i. L.?
Den Liquidationserlös der KG bekommst du aber nur wenn Schuldner die KG ist oder ist der Komplementär i. L.?
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Also ich habe mir den HR-Auszug nochmal angeguckt. Da steht nichts von Liquidation.
Schuldner ist der Komplementär, aber bei dem steht in der Vermögensauskunft auch nichts von Liquidation.
Langsam verzweifel ich etwas...
Schuldner ist der Komplementär, aber bei dem steht in der Vermögensauskunft auch nichts von Liquidation.
Langsam verzweifel ich etwas...