Liquidationserlös pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Tirli
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 13.08.2009, 11:51
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

16.05.2017, 12:58

Hallo zusammen...

Ich habe hier eine Sache, bei der ich irgendwie kein Muster finde. Vielleicht suche ich auch nur nach den falschen Begriffen. Keine Ahnung... ;)

Ich soll den Anspruch auf Liquidationserlös und Kündigung einer KG pfänden.

Kann mir vielleicht jemand helfen?

Vielen Dank und liebe Grüße
Tanja
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3020
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

16.05.2017, 14:24

verstehe den Zusammenhang nicht. Ist die KG i.L. ?
wenn ja, wieso?
Bild
Tirli
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 13.08.2009, 11:51
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

16.05.2017, 14:31

Ach...entschuldige... Ich habe gerade gesehen, dass ich es falsch formuliert habe.

Der Schuldner ist Komplementär der KG, bei der ich pfänden soll.
Ich soll Arbeitseinkommen, verschleiertes Arbeitseinkommen und eben diesen Liquidationserlös pfänden.
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3020
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#4

16.05.2017, 14:54

also Geschäftsführervergütung? wer ist denn Liquidator? der Komplementär?
Bild
Tirli
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 13.08.2009, 11:51
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

17.05.2017, 10:01

Mehr Informationen als die, die ich hier schon geschrieben habe, habe ich leider nicht. :sad: Ich habe also keine Ahnung, wer Liquidator ist.
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3020
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#6

17.05.2017, 21:25

Müsste doch online im Handelsregister zu sehen sein. Ansonsten, meinst du das? http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... n#p1546418
Den Liquidationserlös der KG bekommst du aber nur wenn Schuldner die KG ist oder ist der Komplementär i. L.?
Bild
Tirli
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 13.08.2009, 11:51
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

18.05.2017, 12:45

Also ich habe mir den HR-Auszug nochmal angeguckt. Da steht nichts von Liquidation.

Schuldner ist der Komplementär, aber bei dem steht in der Vermögensauskunft auch nichts von Liquidation.

Langsam verzweifel ich etwas...
Antworten