Antrag PfüB nachdem Betrieb eingestellt wurde

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Alundra
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#1

10.05.2017, 16:10

Hallo,

ich steh mal wieder total auf dem Schlauch und sehe glaub den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. :sad: Folgender Sachverhalt:

Mandant war als Selbstständiger bei einer Firma beschäftigt und hat sein Geld nicht bekommen (Größenordnung von etwa 40.000,00 €). Es wurde zwischenzeitlich ein Titel erwirkt und natürlich hat die Firma nun Ende 2016 den Betrieb eingestellt. -.- Allerdings liegt uns jetzt eine Zahlungsfreigabe vor, wonach die Gegenseite noch eine Zahlung von einem Auftraggeber in Höhe von knapp 30.000,00 € erhalten soll. Mein Chef will, dass ich das nun pfänden.

Wie?!

Ich hätte jetzt den Auftraggeber als Drittschuldner (unter "Anspruch G"?) angegeben. Allerdings sehe ich nun, dass auf der Zahlungsfreigabe auch das Konto der Gegenseite drauf ist, auf das das Geld überwiesen werden soll. Kann ich ZUSÄTZLICH (also kein extra Antrag) eine Kontopfändung vornehmen? Ich hab ja keine Ahnung, ob das bis dahin vielleicht schon drauf ist oder ob da nicht vielleicht sonst noch irgendwas zu holen ist.

Und welcher Anschrift nehme ich im Antrag? Ich hab auch den Wohnsitz des Geschäftsführers der Firma. Ich hätte nun halt beide angegeben, aber macht das überhaupt Sinn? Mal abgesehen davon, dass ja eig. der Betrieb eingestellt wurde.

Ich bin gerade etwas verzweifelt, weil der Vorgang - natürlich bei der Summe und den Umständen - ziemlich eilt und mein letzter PfüB auch schon wieder 3 Jahre her ist. :sad:

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe. :)

Alundra
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#2

10.05.2017, 16:32

Alundra hat geschrieben:Ich hätte jetzt den Auftraggeber als Drittschuldner (unter "Anspruch G"?) angegeben.
richtig.
Alundra hat geschrieben:Kann ich ZUSÄTZLICH (also kein extra Antrag) eine Kontopfändung vornehmen?
ja, kannst du. Hier ist Drittschuldner die kontoführende Bank - und ehrlich - ob der Pfüb dem Schuldner zugestellt wird, ist mir meist herzlich egal. Soll heißen, nimm die Firmenanschrift des Schuldners. Und vielleicht machst du dazu in dem Fall ein vorläufiges Zahlungsverbot dazu. Wegen der Eile mein ich. ;)
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Alundra
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#3

10.05.2017, 16:42

Vielen Dank für die schnelle Antwort! :) Dann werde ich das so mal machen.
Und stimmt, vorläufiges Zahlungsverbot wäre vielleicht nicht verkehrt. :)
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