Zug um Zug Vollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katinka0508
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#1

10.05.2017, 13:40

Hallo zusammen,

folgender Fall:
Wir vertreten den Kläger. Urteil lautet wie folgt:
1. B wird verurteilt, an K 4.000,00 € nebst Zinsen ... seit ... zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übergabe des Pkw ... Ident-Nr....
2. Es wird festgestellt, dass sich B hinsichtlich des in Ziffer 1. genannten Pkw im Annahmeverzug befindet

Ich habe den Schuldner jetzt mal zur Zahlung aufgefordert und eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt.
Da dem Schuldner PKH bewilligt wurde und das ganze über zwei Instanzen ging, gehe ich nicht davon aus, dass er freiwillig bezahlt, bzw. dass eine Vollstreckung erfolgsversprechend ist.

Ich könnte doch nun auch den streitgegenständlichen Pkw verwerten lassen, oder?

Soweit ich weiß, müsste ich diesen durch den GVZ pfänden und dann versteigern lassen?

Der Pkw ist aber definitiv keine 4.000,00 € Wert.
Mal angenommen, dass ich den Pkw versteigern lasse und es dabei zu einer Zahlung an unseren Mandanten kommt. Den Restbetrag könnte ich danach immer noch weiter vollstrecken, oder?

:thx
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Anahid
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#2

10.05.2017, 14:18

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
katinka0508
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#3

10.05.2017, 14:54

Vielen Dank.
Ich hab die Suchfunktion benutzt, aber mich anscheinend zu blöd angestellt ;)
Bei Suchbegriff "Zug" kamen 0 Treffer :kopfkratz
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