Hallo zusammen,
folgender Fall:
Wir vertreten den Kläger. Urteil lautet wie folgt:
1. B wird verurteilt, an K 4.000,00 € nebst Zinsen ... seit ... zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übergabe des Pkw ... Ident-Nr....
2. Es wird festgestellt, dass sich B hinsichtlich des in Ziffer 1. genannten Pkw im Annahmeverzug befindet
Ich habe den Schuldner jetzt mal zur Zahlung aufgefordert und eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt.
Da dem Schuldner PKH bewilligt wurde und das ganze über zwei Instanzen ging, gehe ich nicht davon aus, dass er freiwillig bezahlt, bzw. dass eine Vollstreckung erfolgsversprechend ist.
Ich könnte doch nun auch den streitgegenständlichen Pkw verwerten lassen, oder?
Soweit ich weiß, müsste ich diesen durch den GVZ pfänden und dann versteigern lassen?
Der Pkw ist aber definitiv keine 4.000,00 € Wert.
Mal angenommen, dass ich den Pkw versteigern lasse und es dabei zu einer Zahlung an unseren Mandanten kommt. Den Restbetrag könnte ich danach immer noch weiter vollstrecken, oder?
Zug um Zug Vollstreckung
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Vielen Dank.
Ich hab die Suchfunktion benutzt, aber mich anscheinend zu blöd angestellt
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