Mietkaution gepfändet, Eigentümerwechsel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JenniferReFA
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#1

09.05.2017, 10:18

Hallo, ich hab mal wieder eine Frage!
Ich habe im Februar 2016 eine Kontopfändung gemacht wobei ich ein Sparbuch gepfändet habe, welches als Mietkaution verpfändet war. Nun schreibt mir die DS (Bank) dass die Mietkaution der Firma ... an eine Firma .... übertragen werden muss. Dazu benötigt sie unsere Zustimmung als Pfändungsgläubiger. Muss ich diese Zustimmung erteilen und wenn ich es nicht mache, bekomme ich dann, wenn das Sparbuch vorliegt, die Kaution ausgezahlt?

Im Voraus schon mal :thx
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Anahid
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#2

09.05.2017, 10:24

Und warum soll da irgendwas übertragen werden? Das wird die Bank doch wohl begründet haben, oder?

Und nein, nur weil Du die Zustimmugn nicht erteilst, wird die Kaution nicht an Dich ausgezahlt, denn dafür müsste sie ja vom Vermieter freigegeben werden.
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#3

09.05.2017, 10:28

Das einzige was die Bank mitgeteilt hat, dass die Übertragung unser Einverständnis voraussetzt.
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#4

09.05.2017, 10:35

Bei Eigentümerwechsel bin ich zunächst vom Wechsel des Vermieters ausgegangen. Da Du aber schreibst, dass die Mietkaution der Firma .... (was ja dann auf de Mieter schließen lässt) übertragen werden soll, versteh ich den Grund nicht. Oder handelt es sich hier tatsächlich um einen Wechsel in der Person des Vermieters?
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#5

09.05.2017, 10:46

Wie im Betreff erwähnt handelt es sich um einen Eigentümerwechsel, hattest Du richtig gedeutet. (Also Vermieter)
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#6

09.05.2017, 11:30

Na dann kannst Du bedenkenlos die Zustimmung erklären. An Eurer Situation ändert sich ja nichts. Das Mietverhältnis besteht fort und die Kaution wird erst mit Beendigung fällig.
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#7

09.05.2017, 11:54

vielen Dank!
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