Zwangsvollstreckungsauftrag beim GV umtauschen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jennifer Nayriana
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#1

03.05.2017, 14:10

Hallo liebe Forummitglieder,

ich bin ganz neu hier. Eigentlich bin ich gelernte (kaufmännische) Bürofachkraft, arbeite jedoch als Büroassistentin bei einem Rechtsanwalt. Ich übernehme alle Aufgaben einer ReNo und bilde mich nebenbei fleißig weiter. Bald beginnt auch meine Weiterbildung zur Fachreferentin für Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht.
In der Kanzlei bin ich seit Dezember 2016 und seit kurzem auch für alle ZV-Sachen zuständig. Also immernoch alles Neuland für mich. :)
Mir ist etwas in der Eile passiert. Im ZV-Auftrag an die GV habe ich einen falschen Betrag eingegeben bei "bisherige Vollstreckungskosten". Diesen habe ich auch bereits abgesandt. Nun kam ein Fax von ihr, in diesem steht, dass ich die fehlenden Belege nachreichen soll. Da ist mir der Fehler aufgefallen. Nun ist meine Frage, ob ich den Auftrag einfach umtauschen kann. Die Belege wie EMA und andere entstandene Kosten hat sie schon da. Nur der Auftrag der ist fehlerhaft.
Kann ich den Auftrag tauschen lassen, also dass das alte Formular vernichtet oder zurück schickt wird? Das zählt doch als ein und derselbe Auftrag, oder? Und würden zusätzliche Kosten auftreten?
ich habe die GV schon versucht zu erreichen, jedoch geht niemand ans Telefon.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

liebe Grüße
samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#2

03.05.2017, 14:29

Einen neuen Auftrag musst Du nicht erstellen.
Schick der GVin unter Angabe ihres AZ. die korrigierte Seite des Auftrages zu und weise darauf hin, dass ihr die diesbezüglichen Belege bereits mit Auftrag vom ... zugesandt wurden.
Jennifer Nayriana
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#3

03.05.2017, 15:01

Okay, dankeschön!
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