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Zustellungsbescheinigung 2. VU

Verfasst: 03.05.2017, 10:42
von Bifi82
Hallo Leute,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, habe auch bei der Suche nichts passendes gefunden (wahrscheinlich die Frage auch ziemlich banal).
Wir haben einen VB, es erging ein erstes VU, danach ein 2. VU - wonach VB aufrecht erhalten bleibt.

Muss ich jetzt die Zustellungsbescheinigung für das 2. VU einholen. Ich weiß, dass gegen ein 2. VU bedingt das Rechtsmittel der Berufung offensteht. Mir wurde gesagt, sonst könnte der Schuldner im Rahmen der ZV behaupten er habe Rechtsmittel eingelegt, das kann er doch auch, wenn wir eine Zustellungsbescheinigung auf dem 2. VU haben (ist ja kein Rechtskraftvermerk)

Kann mir jemand erklären, ob und warum ich tatsächlich eine Zustellungsbescheinigung benötige? :thx :thx :thx

Re: Zustellungsbescheinigung 2. VU

Verfasst: 03.05.2017, 12:16
von AliceImWunderland
Beim VB - sofern er seitens des Mahngerichts bereits zugestellt wurde - brauchst du keine Zustellungsbescheinigung. Der VB ist vorläufig vollstreckbar, unabhängig vom Rechtsmittel, welches gegen ihn eingelegt wurde.

Re: Zustellungsbescheinigung 2. VU

Verfasst: 03.05.2017, 12:46
von Bifi82
AliceImWunderland hat geschrieben:Beim VB - sofern er seitens des Mahngerichts bereits zugestellt wurde - brauchst du keine Zustellungsbescheinigung. Der VB ist vorläufig vollstreckbar, unabhängig vom Rechtsmittel, welches gegen ihn eingelegt wurde.

Es geht um das zweite VU... Hier wird die Meinung vertreten, beim zweiten VU müsse noch einmal eine Zustellungsbescheinigung eingeholt werden :kopfkratz :kopfkratz

Re: Zustellungsbescheinigung 2. VU

Verfasst: 03.05.2017, 12:48
von niva
nein. was willst du mit der Zustellbescheinigung anfangen? du kannst aus dem VU ja nicht vollstrecken.

Re: Zustellungsbescheinigung 2. VU

Verfasst: 03.05.2017, 12:55
von AliceImWunderland
Genau, du vollstreckst ja auch dem VB und nicht aus dem VU. Das 2. VU hat ja keinen vollstreckbaren Inhalt. Und der VB ist auch ohne das 2. VU vollstreckbar.