Zustellungsbescheinigung 2. VU
Verfasst: 03.05.2017, 10:42
Hallo Leute,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, habe auch bei der Suche nichts passendes gefunden (wahrscheinlich die Frage auch ziemlich banal).
Wir haben einen VB, es erging ein erstes VU, danach ein 2. VU - wonach VB aufrecht erhalten bleibt.
Muss ich jetzt die Zustellungsbescheinigung für das 2. VU einholen. Ich weiß, dass gegen ein 2. VU bedingt das Rechtsmittel der Berufung offensteht. Mir wurde gesagt, sonst könnte der Schuldner im Rahmen der ZV behaupten er habe Rechtsmittel eingelegt, das kann er doch auch, wenn wir eine Zustellungsbescheinigung auf dem 2. VU haben (ist ja kein Rechtskraftvermerk)
Kann mir jemand erklären, ob und warum ich tatsächlich eine Zustellungsbescheinigung benötige?
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, habe auch bei der Suche nichts passendes gefunden (wahrscheinlich die Frage auch ziemlich banal).
Wir haben einen VB, es erging ein erstes VU, danach ein 2. VU - wonach VB aufrecht erhalten bleibt.
Muss ich jetzt die Zustellungsbescheinigung für das 2. VU einholen. Ich weiß, dass gegen ein 2. VU bedingt das Rechtsmittel der Berufung offensteht. Mir wurde gesagt, sonst könnte der Schuldner im Rahmen der ZV behaupten er habe Rechtsmittel eingelegt, das kann er doch auch, wenn wir eine Zustellungsbescheinigung auf dem 2. VU haben (ist ja kein Rechtskraftvermerk)
Kann mir jemand erklären, ob und warum ich tatsächlich eine Zustellungsbescheinigung benötige?