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Vollstreckungsandrohung/Abnahme Vermögensauskunft

Verfasst: 19.04.2017, 12:33
von Skyline
Hallo,

wenn ich vorher eine Vollstreckungsandrohung mache und dann einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft geht dann die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung in die Gebühr für den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft auf?

Re: Vollstreckungsandrohung/Abnahme Vermögensauskunft

Verfasst: 19.04.2017, 13:00
von Anahid
Ja

Re: Vollstreckungsandrohung/Abnahme Vermögensauskunft

Verfasst: 20.04.2017, 10:05
von Inkasso-Tante
Die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung ist in voller Höhe auf die Gebühr für die nachfolgende Zwangsvollstreckungsmaßnahme (in deinem Fall Antrag auf Abnahme der VA) anzurechnen.
Unser Anwaltsprogramm (DATEV Phantasy) macht das automatisch, keine Ahnung, ob das bei RA-Micro auch so läuft.

Re: Vollstreckungsandrohung/Abnahme Vermögensauskunft

Verfasst: 20.04.2017, 13:20
von Anahid
Selbstverständlich macht RA-Micro das. Das Programm ist dem von DATEV um Längen voraus. Ich weiß das, ich kenn beide. ;)

Re: Vollstreckungsandrohung/Abnahme Vermögensauskunft

Verfasst: 21.04.2017, 09:20
von Inkasso-Tante
Anahid hat geschrieben:Selbstverständlich macht RA-Micro das. Das Programm ist dem von DATEV um Längen voraus. Ich weiß das, ich kenn beide. ;)
Das glaube ich sofort, so oft, wie wir in der Vergangenheit schon Probleme mit unserem Programm hatten...