Titel Privatperson/Vollstreckung als GF GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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conni
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#1

10.04.2017, 15:57

Hallo alle zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen: Wir haben einen Titel gegen eine Privatperson, ZV ergebnislos, da verzogen, EMA-Anfrage negativ bzw. es wird keine Auskunft erteilt.

Habe nun herausgefunden, dass er als GF eine GmbH hat. Wir haben Zahlungsaufforderung dorthin geschickt. Die angebliche Sekretärin hat angerufen und mitgeteilt, dass sie nicht weiß, was sie damit anfangen soll. Der Schuldner hat ihr gesagt, sie solle alle private Post vernichten, man könne ihm sowieso nichts :schock

Was mache ich nun, kann ich gegen ihn unter der Anschrift der Firma vollstrecken? :oops:

LG
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Anahid
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#2

10.04.2017, 17:21

Wohl eher nicht. Gehalt pfänden? Als GF muss der doch gut verdienen. :nachdenk
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Pitt
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#3

11.04.2017, 07:35

Du schreibst, dass der Schuldner "als GF eine GmbH hat". Hast du geprüft, ob er angestellter Geschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer ist? Falls er tatsächlich nur angestellter Geschäftsführer ist, dann würde ich - wie von Anahid vorgeschlagen - die Geschäftsführerbezüge pfänden. Wenn er Gesellschafter-Geschäftsführer ist, dann auch seine Gesellschaftsanteile, Gewinnnbezugsrechte etc.
Bei der Geschäftsführerbestellung ist die Privatanschrift des Geschäftsführers anzugeben. Falls die GF-Bestellung nach dem Umzug erfolgt ist, könntest Du also evtl. über die Registerakte an die aktuelle Privatanschrift kommen.
conni
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#4

11.04.2017, 13:11

Vielen Dank für Eure Hilfe, werde mich mit Chef beratschlagen, wie er vorgehen möchte.

Auf Euch ist immer Verlass :thx :wink1
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