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Pfändung

Verfasst: 07.04.2017, 10:34
von MaryM
Hallo ihr lieben,

sitze grad über einem Vollstreckungsauftrag an den GVZ.

Ich weiß, dass der Schuldner im Internet etwas zum Kauf anbietet, dieses würde ich jetzt gerne pfänden lassen, damit es der GVZ versteigert.

Meine Frage:

ich würde bei K5 im Vollstreckungsauftrag eintragen "siehe Anlage" (würde dann das Verkaufsangebot aus dem Internet beifügen)
und bei O würde ich eintragen "nach Pfändung wird um öffentliche Versteigerung nach 3814 814 (2) ZPO gebeten.

Wie würdet ihr es machen?

Ich will ja, dass GVZ es versteigert und nicht der Eigentum an Gläubiger übergeht.

:thx

Re: Pfändung

Verfasst: 07.04.2017, 10:59
von Mel Kunterbunt
Würde ich auch so versuchen...
Ich würde mir aber an deiner Stelle den zuständigen GV raussuchen und das weitere Vorgehen mal mit ihm / ihr abstimmen.. :lol:

Re: Pfändung

Verfasst: 07.04.2017, 11:22
von MaryM
Der ist leider erst Mittwoch wieder erreichbar. :sad:

Chef will aber, dass der heute noch raus geht... :motz

Re: Pfändung

Verfasst: 07.04.2017, 11:29
von Mel Kunterbunt
Hahaha... Ist meistens so... :(
Also ich würde das dann genauso wie von die vorgeschlagen handhaben... :)

Re: Pfändung

Verfasst: 07.04.2017, 12:53
von MaryM
Hat noch jemand eine Idee??


:frust :frust :frust :frust

Re: Pfändung

Verfasst: 07.04.2017, 13:03
von Crydea
Hallo,

ich würde zu dem Auftrag ein Begleitschreiben an den Gerichtsvollzieher fertigen, in dem du ihm erklärst, was genau du willst und ggf. um telefonische Rücksprache bitten bei Unklarheiten.

LG

Re: Pfändung

Verfasst: 07.04.2017, 13:18
von MaryM
Crydea hat geschrieben:Hallo,

ich würde zu dem Auftrag ein Begleitschreiben an den Gerichtsvollzieher fertigen, in dem du ihm erklärst, was genau du willst und ggf. um telefonische Rücksprache bitten bei Unklarheiten.

LG
Würdest du trotzdem zu dem Schreiben noch
bei K5 im Vollstreckungsauftrag eintragen "siehe Anlage" (würde dann das Verkaufsangebot aus dem Internet beifügen)
und bei O würde ich eintragen "nach Pfändung wird um öffentliche Versteigerung nach 3814 814 (2) ZPO gebeten.

Re: Pfändung

Verfasst: 07.04.2017, 13:33
von icerose
MaryM hat geschrieben: Würdest du trotzdem zu dem Schreiben noch
bei K5 im Vollstreckungsauftrag eintragen "siehe Anlage" (würde dann das Verkaufsangebot aus dem Internet beifügen)
und bei O würde ich eintragen "nach Pfändung wird um öffentliche Versteigerung nach 3814 814 (2) ZPO gebeten.
würd ich auch so machen. Das Begleitschreiben soll so richtig extra dazu. ;)

Re: Pfändung

Verfasst: 07.04.2017, 14:43
von Crydea
Genau. Dann kannst du alles so rausschicken und am Mittwoch versuchen den Gerichtsvollzieher zu erreichen. Die meisten sind ja doch recht nett und helfen einem weiter wenn sie können.