Schuldner unbekannt verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mondschein
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#1

06.04.2017, 10:37

Hallo,

habe folgendes Problem.

Schuldner ist unbekannt verzogen, Anschriftenprüfung bei der Post ergab nichts. Jetzt möchte der Mdt., dass wir eine EMA machen, dafür fallen aber Auslagen an, die er bitte vor Einreichung der EMA an die Stadt überweisen soll. So möchte das der Chef :kopfkratz
Dies soll ich jetzt dem mdt mitteilen, dass er die Auslagen direkt an die Stadt .... überweisen soll. Des Weiteren soll ich dem mdt auch über § 755 ZPO informieren, dass wir den GVZ auch beauftragen können, den Aufenthaltsort des Schuldner zu ermitteln.

Aber wie formuliere ich das ? :kopfkratz

Ich habe so angefangen,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf das Gespräch am ***
Für die Einwohnermeldeamtsanfrage bei der Stadt ***fallen Gebühren an in Höhe von *** EUR. Ich darf Sie daher bitten, den Betrag in Höhe von *** EUR direkt an die Stadt ***, unter dem Az.:*** auf die angegebene Bankverbindung bei der **** zu überweisen.

und weiter :kopfkratz

Oh ne und das kurz vor meinem Urlaub.

Kann mir jemand helfen ?

Danke für eure Antworten
LG Mondschein
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#2

06.04.2017, 10:41

Hört sich doch soweit gut an. Dann brauchst Du doch einfach nur noch zu schreiben, dass er nach Überweisung Dir eine Kopie des Kontoauszuges zukommen lässt, denn den musst Du ja an die Stadt schicken mit der Bitte um Erteilung der Auskunft. Von alleine machen die ja nichts bzw. gucken die Geldeingänge durch.

Ich hoffe das hilft Dir weiter?
Liebe Grüße

Sylvia

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#3

06.04.2017, 10:45

VOR Einreichung der EMA schon überweisen?? Wie soll die Stadt denn diese Zahlung zuordnen? Macht Ihr das immer so?



Textvorschlag.... ungefähr...
Zur Ermittlung der neuen Anschrift des Schuldners kann zum Einen bei der zuständigen Stadt / Gemeinde des Schuldners eine EMA gestellt werden. Hierfür fallen Kosten iHv ... an. Sollten Sie dies wünschen, bitte ich um Überweisung dieser Auslagen auf mein angegebenes Kanzleikonto.

Zum Anderen kann gemäß § ... auch der GVZ mit der Ermittlung der Schuldneradresse beauftragt werden. Hierbei fallen Kosten in Höhe von ca. ... an.

Ich bitte Sie höflich um Weisungserteilung, wie weiter verfahren werden soll.
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Mondschein
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#4

06.04.2017, 11:33

Danke für eure Antworten.

Chef hat schon mit dem mdt. gesprochen, bezüglich EMA. Es soll ja eine EMA gemacht werden. Mir ist jetzt nur noch §755 ZPO eingefallen, dass man dies auch noch machen kann. Das sieht der Chef als letzte Maßnahme, um die aktuelle Anschrift bzw. Aufenthaltsort des Schuldners herauszubekommen.
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#5

06.04.2017, 11:56

booo hat geschrieben:VOR Einreichung der EMA schon überweisen?? Wie soll die Stadt denn diese Zahlung zuordnen? Macht Ihr das immer so?
Also wir machen das immer so, dass wir die EMA anfragen und um Rechnungsstellung bitten, da wir keine Nachnahme wollen. Dann kommt die Zahlungsaufforderung und wir überweisen. Wenn das Geld vom Konto abgebucht ist, schreiben wir die Stadt nochmal an mit Hinweis auf den Zahlungsbeleg und dann bekommen wir die EMA. So ungewöhnlich ist das jetzt nicht.
Liebe Grüße

Sylvia

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#6

06.04.2017, 12:38

Du widersprichts Dich etwas, aber okay.... und ich find es durchaus etwas umständlicher... aber thats just my 2 cents :mrgreen:

Nach Rechnungstellung zu zahlen ist was anderes wie vorab zu überweisen...

Ich zahl für nix im Voraus, außer ich hab sonst keine Möglichkeit :lol:
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#7

06.04.2017, 13:01

Wie lange braucht Ihr denn dann, bis Ihr eine Auskunft bekommt???? Dauert das nicht alles viel zu lange? :kopfkratz
Wir fügen bei der Anfrage schon direkt einen Scheck über die Gebühr bei. Die Auskunft kommt dann meistens innerhalb von wenigen Tagen, manchmal sind es nur 2 - 3 Tage.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#8

06.04.2017, 13:18

Ja wäre sicher auch besser mit Scheck und so, aber die Geschäftsleitung ist da noch etwas altbacken. Die Überweisungen gehen auch noch manuell zur Sparkasse. Dann dauert das mit den Unterschriften auf den Überweisungen usw.. Es ist halt so gewollt. Also für eine EMA brauchen wir so schätzungsweise drei Wochen.
Liebe Grüße

Sylvia

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#9

06.04.2017, 13:29

Oh je!
Wir haben bei uns die mauellen Überweisungen ganz abgeschafft. Unsere Bank berechnet dafür mitllerweile 1,00 pro Überweisung! :augenreib Das ist der Hammer überhaupt!
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#10

06.04.2017, 14:25

Naja die Geschäftsleitung ist halt schon etwas älteres Semester, da sind Neuerungen schwer.
Liebe Grüße

Sylvia

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