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Re: vorrangige Pfändung

Verfasst: 05.04.2017, 13:14
von icerose
MaryM hat geschrieben:Ich verstehe nur nicht, was die Gute meinte mit, "ihr liegt ein Schreiben des Rechtsanwalts vor, der Betrag wäre zu hinterlegen?
das ist ein (guter) Versuch des gegnerischen Anwalts. Die Bank möchte bitte tun, was das Gericht sagt und der Gläubiger(vertreter), sonst nichts. ;)

Re: vorrangige Pfändung

Verfasst: 05.04.2017, 13:17
von MaryM
Dachte ich mir doch... meint ihr, ich soll das lieber der Bank nochmal schriftlich mitteilen?

Re: vorrangige Pfändung

Verfasst: 05.04.2017, 13:34
von icerose
würd ich auf jeden Fall machen - schon wegen der Nachweisbarkeit. Schließlich kann man sich am Telefon ja leicht "verhören". :pfeif

Re: vorrangige Pfändung

Verfasst: 05.04.2017, 13:36
von icerose
icerose hat geschrieben:Die Bank möchte bitte tun, was das Gericht sagt
ähm, dazu gehört auch, die Drittschuldnererklärung vollständig abzugeben. ;)

Re: vorrangige Pfändung

Verfasst: 05.04.2017, 13:38
von MaryM
ähm, dazu gehört auch, die Drittschuldnererklärung vollständig abzugeben. ;)[/quote]

Ich glaube ich stehe grad ein bisschen auf dem Schlauch, wie meinst du das?

:kopfkratz

Re: vorrangige Pfändung

Verfasst: 05.04.2017, 13:41
von AliceImWunderland
Mal eine kurze Frage am Rande (nur um ganz sicher zu gehen):

Der Pfüb ist als ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt worden, oder nur ein Pfändungsbeschluss? (siehe 1.Seite rechts oben auf dem Antrag).

Wenn das Kreuzchen bei "Überweisung" nicht drin steht, dann hat die Dame von der Bank leider Recht.

Re: vorrangige Pfändung

Verfasst: 05.04.2017, 13:44
von MaryM
AliceImWunderland hat geschrieben:Mal eine kurze Frage am Rande (nur um ganz sicher zu gehen):

Der Pfüb ist als ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt worden, oder nur ein Pfändungsbeschluss? (siehe 1.Seite rechts oben auf dem Antrag).

Wenn das Kreuzchen bei "Überweisung" nicht drin steht, dann hat die Dame von der Bank leider Recht.

Es ist "Pfändung- und Überweisung angekreuzt"

Re: vorrangige Pfändung

Verfasst: 05.04.2017, 13:49
von booo
MaryM hat geschrieben:
icerose hat geschrieben: ähm, dazu gehört auch, die Drittschuldnererklärung vollständig abzugeben. ;)
Ich glaube ich stehe grad ein bisschen auf dem Schlauch, wie meinst du das?
Das ist die Erklärung, die die Bank (die ist ja in Deinem Fall der Drittschuldner) Dir (Gläubigervertreter) abgeben muss....

und zwar
  • - ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und bereit ist Zahlung zu leisten;

    - ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen;

    - ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist;

    - ob innerhalb der letzten zwölf Monate im Hinblick auf das Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, eine Pfändung nach § 833a Abs. 2 ZPO aufgehoben oder die Unpfändbarkeit des Guthabens angeordnet worden ist;

    - ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850k Abs. 7 ZPO handelt.

Re: vorrangige Pfändung

Verfasst: 05.04.2017, 13:54
von icerose
booo hat geschrieben:ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist;
danke, Booo. Ich meine mich zu erinnern, dass hier gerade die Auskunft "wegen welcher Ansprüche..." gefehlt hatte. Deshalb der Verweis auf die Vollständigkeit. ;)

Re: vorrangige Pfändung

Verfasst: 05.04.2017, 14:02
von MaryM
icerose hat geschrieben:
booo hat geschrieben:ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist;
danke, Booo. Ich meine mich zu erinnern, dass hier gerade die Auskunft "wegen welcher Ansprüche..." gefehlt hatte. Deshalb der Verweis auf die Vollständigkeit. ;)

Okay, dann werde ich sie wohl nochmal zur ordnungsgemäßen Drittschuldnererklärung auffordern.
:thx