vorrangige Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
booo
...wartet aufs Bergfest
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1968
Registriert: 07.01.2008, 15:05
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Allgäu

#21

05.04.2017, 14:49

icerose hat geschrieben: danke, Booo. Ich meine mich zu erinnern, dass hier gerade die Auskunft "wegen welcher Ansprüche..." gefehlt hatte. Deshalb der Verweis auf die Vollständigkeit. ;)
Hab es auch nur rauskopiert... :oops: :mrgreen:



Liebe Mary, hast Du denn jetzt auch alles nachvollziehbar verstanden?
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
MaryM
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 28.03.2017, 13:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#22

05.04.2017, 14:56

Soweit ja, habt ja alles gut erklärt :wink1

sollte ich noch fragen haben, melde ich mich nochmal zurück.

Vorab an alle :thx
Antworten