Schuldner ist "untergetaucht" - Eltern verweigern Auskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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fruchtzwergi
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#11

04.04.2017, 14:55

laut Internetauskunft soll es eine Stammeinlage von 500 € geben.
Ob der GF auch Gesellschafter ist, nehme ich an, werde aber noch im Handelsregister nachsehen.
Der Betrieb wird nach wie vor beworben und es gibt noch eine "Unterfirma" die ebenfalls zu der UG gehört.

Aber mal eine andere frage: Ich habe im ZV-Auftrag nicht nur beantragt die Auskünfte Dritter einzuholen, sondern auch den Erlass des Haftbefehls. der Schuldner wird ja sicher durch seine Eltern erfahren haben, dass die GVZin ihn sprechen wollte und er muss ja auch irgendwie an seine Post kommen.

Kann ich da vielleicht auch noch was machen? Im Grunde weigert er sich ja schlicht, die Auskunft zu erteilen. Oder bin ich auf dem falschen Weg? :kopfkratz

Die GVZin werde ich auf jeden Fall an die Auskünfte Dritter erinnern!

Danke weiterhin für eure Hilfe!
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