Re: Gerichtsvollzieher stellt falsch zu
Verfasst: 31.03.2017, 13:23
Schreib doch mal den ersten GVZ an, schilder den Sachverhalt und verlange die Erstattung der gezahlten Kosten.
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So würde ich es auch machen. Da er ja belegbar an den falschen zugestellt hat.AliceImWunderland hat geschrieben:Schreib doch mal den ersten GVZ an, schilder den Sachverhalt und verlange die Erstattung der gezahlten Kosten.