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Re: Gerichtsvollzieher stellt falsch zu

Verfasst: 31.03.2017, 13:23
von AliceImWunderland
Schreib doch mal den ersten GVZ an, schilder den Sachverhalt und verlange die Erstattung der gezahlten Kosten.

Re: Gerichtsvollzieher stellt falsch zu

Verfasst: 31.03.2017, 14:35
von katuscha
AliceImWunderland hat geschrieben:Schreib doch mal den ersten GVZ an, schilder den Sachverhalt und verlange die Erstattung der gezahlten Kosten.
So würde ich es auch machen. Da er ja belegbar an den falschen zugestellt hat.