vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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nikki882
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#1

30.03.2017, 12:34

Hallo ihr Lieben, ich blicke leider gar nicht mehr durch.

Ich muss ein vorläufiges Zahlungsverbot machen. Habe ich hier auch Formularzwang? Wenn ja, mache ich das über das Modul "J" Vorpfändung?
Wo trage ich dann den Drittschuldner ein?

Danke für eure Hilfe

LG Nikki
Pitt
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#2

30.03.2017, 12:36

Nein, kein Formularzwang.
Hühnerhaufen
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#3

30.03.2017, 12:37

Kein Formularzwang!

Gruß
Hühnerhaufen
nikki882
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#4

30.03.2017, 12:44

super, ich danke euch
nikki882
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#5

30.03.2017, 13:29

ich nochmal. der Schuldner ist eine Montage Firma und hat Grad einen großen Kunden. die rechnungsbeträge hieraus möchte ich gerne pfänden. gibt es da ein Muster für das vorläufige zahlungsverbot. finde es nur für Arbeitgeber und Banken. muss ich den Titel verfügen?
GVZ-Schickerin
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#6

30.03.2017, 14:18

Hinsichtlich eines Musters kann ich Dir jetzt auch nicht helfen, da ich auch nur bisher Banken und Arbeitgeber hatte beim vorläufigen Zahlungsverbot.

Hinsichtlich des Titels kann ich Dir sagen, dass Du den nicht beipacken musst. Den brauchst Du ja für den Pfüb, den Du ja zeitgleich fertigen solltest wegen der Monatsfrist. Und Du solltest einen GVZ nehmen, der im Ort des Drittschuldners sitzt, dann geht die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes schneller.
Liebe Grüße

Sylvia

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nikki882
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#7

30.03.2017, 14:20

vielen Dank
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