Drittschuldner weigert sich GK zu zahlen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

14.08.2007, 10:53

Kostenverzeichnis zum GKG Nr. 2111, dort íst nicht ausdrücklich gesagt, dass für zwei Schuldner 2 x GK zu zahlen sind. Die hiesigen Gerichte beziehen sich insoweit auf eine Entscheidung des AG Hagen vom 03.06.85 (Beschluss), zum Az: 48 M 99/85, veröffentlicht im Rechtspfleger 85 Seite 111,

hat ein wenig gedauert, bis ich das bei meiner Ordnung gefunden habe.
bianca82
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#13

18.09.2007, 09:55

Hallo,

ich habe auch ein Problem mit den Gerichtskosten. Bei mir ist es allerdings nur ein Schulder und somit fallen ja auch nur 15 EUR an. DS hat die Forderung auch bereits beglichen. Nun ist mir aufgefallen, dass die GK im Pfüb ganz vergessen wurden und somit auch nicht im Forderungskonto enthalten sind.

Im Pfüb haben wir auch nur die Forderung in H. v. ? EUR nebst Zinsen und Zustellkosten des Beschlusses geltend gemacht. Meint ihr ich kann die Kosten jetzt doch noch beim DS geltend machen. Hatte jemand sowas schon mal. DS ist eine Bank. Soll ich vielleicht einfach anrufen?

Solche Sachen passieren halt immer wenn es schnell gehen muss und die Kollegin im Urlaub ist und man mal wieder für alle da sein muss.
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#14

18.09.2007, 10:07

Unser GV Alt hatte mal die Empfehlung abgegeben, den DS anzuschreiben und um Ausgleich der offenen Kosten (damals waren es Zustellungskosten, glaube ich ) zu bitten, da anderenfalls ein neuer PfÜb beantragt werden müsse, was unnötige Kosten für den Schuldner sind. Er meinte, das bringt die DS meistens zur Einsicht.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
bianca82
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#15

18.09.2007, 10:09

So wollte ich es auch versuchen, wollte dann vorher aber schon mal anrufen und einfach sagen, dass nóch die GK für den Pfüb fehlen.
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#16

18.09.2007, 11:03

Jupp03 hat geschrieben:Kostenverzeichnis zum GKG Nr. 2111, dort íst nicht ausdrücklich gesagt, dass für zwei Schuldner 2 x GK zu zahlen sind. Die hiesigen Gerichte beziehen sich insoweit auf eine Entscheidung des AG Hagen vom 03.06.85 (Beschluss), zum Az: 48 M 99/85, veröffentlicht im Rechtspfleger 85 Seite 111,

hat ein wenig gedauert, bis ich das bei meiner Ordnung gefunden habe.
:zustimm
Kleine Korrektur: KV 2110 GKG (nicht 2111).

Beantragt ein Gläubiger die Pfändung verschiedener Forderungen oder Rechte gegen mehrere Schuldner, so sind so viele Gebühren zu erheben, als Schuldner betroffen sind, denn die Vollstreckung gegen jeden Schuldner ist ein besonderes Verfahren. Dies gilt auch bei der Pfändung verschiedener Forderungen von Gesamtschuldnern, z.B. einer Lohnforderung des Gesamtschuldners A gegenüber dem Arbeitgeber X und einer Lohnforderung des Gesamtschuldners B gegen denselben oder einen anderen Arbeitgeber oder Ansprüche von Ehegatten als Gesamtschuldner gegen das Finanzamt auf Lohnsteuererstattung (Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG, RdNr. 11 zu Nr. 1640 [jetzt: 2110] unter Hinweis auf LG Braunschweig JurBüro 1980, 107 und AG Hagen JurBüro 1986, 587).
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