Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Verena80
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#1

21.03.2017, 18:47

Hi, ich stehe vor einem Problem. Ich möchte eine Kontopfändung beantragen.

Die Schuldnerin wurde verurteilt

"1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 300 € nebst Zinsen in Höhe von .... (Soweit klar)

2. Die Beklagte wird weiter dazu veurteilt, an den Kläger weitere 64 Monatsraten á 150,00 € jeweils fällig bis zum dritten Werktag des Folgemonats beginnend mit dem 06.12.2016 sowie eine Schlussrate von 100,00 € zu zahlen"

Ich habe gedacht, ich könnte eine Vorauspfändung bezgl. der monatlich fällig werdenden Ratenzahlungen machen...allerdings geht das nach meiner bisherigen Recherche nur bei Unterhaltsansprüchen.

Hat jemand eine Idee, oder können die Raten tatsächlich erst nach Fälligwerden gepfändet werden?
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Soenny
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#2

21.03.2017, 20:38

Keine Verfallklausel tituliert? Dann können nur die Rückstände gepfändet werden.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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