notwendige Kosten der ZWV
Verfasst: 21.03.2017, 11:25
Hallo zusammen,
ich habe hier ein kleines Problem mit einer Rechtspflegerin, vielleicht könnt ihr mir helfen
Folgender Sachverhalt:
Schuldner zahlt unsere KN nicht. MB-VB- Pfüb Bank- ZWV Auftrag Abnahme Vermögensverzeichnis.
Jetzt das Problem:
Nach ZWV Auftrag zahlt der Drittschuldner aus dem Pfüb (trotz negativer Drittschuldnerauskunft). Nun habe ich über die angefallenen ZWV Kosten und GVZ Kosten einen weiteren Pfüb (Bank) beantragt, der mir jedoch von der Rechtspflegerin nicht erlassen wird, weil es sich um eine unzulässige Doppelpfändung handelt. Wegen der noch angefallenen Zwangsvollstreckungskosten müssten wir die Kostenfestsetzung gem. § 788 ZPO beantragen. Wir haben die normale Anrechnung gem. § 367 BGB angewandt, sodass nach Verrechnung noch ein Teil der Hauptforderung offen steht. Nach Monierung haben wir dann (wegen der "unzulässigen Doppelpfändung") die Zahlung auf die Hauptforderung verrechnet, sodass noch die RA und GVZ Kosten offen stehen. Auch dies wurde abgelehnt; wir hätten die Kosten bereits mit dem ersten Pfüb mit beantragen müssen (waren zu diesem Zeitpunkt aber ja noch gar nicht angefallen). Der Anspruch würde nicht mehr bestehen, da die Hauptforderung ausgeglichen ist und somit müsste ein neuer Titel geschaffen werden. Daraufhin habe ich mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt des GVZ-Auftrages am 30.11.2016 die Hauptforderung noch in vollem Umfang bestanden hat; die Zahlung erfolgte erst am 27.12.2016.
Bin mit meinem Latein am Ende. Hat jemand eine Idee? Oder irgendeine Entscheidung, die ich mit zitieren kann?
schon mal im Voraus
Eure Ela
ich habe hier ein kleines Problem mit einer Rechtspflegerin, vielleicht könnt ihr mir helfen
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Folgender Sachverhalt:
Schuldner zahlt unsere KN nicht. MB-VB- Pfüb Bank- ZWV Auftrag Abnahme Vermögensverzeichnis.
Jetzt das Problem:
Nach ZWV Auftrag zahlt der Drittschuldner aus dem Pfüb (trotz negativer Drittschuldnerauskunft). Nun habe ich über die angefallenen ZWV Kosten und GVZ Kosten einen weiteren Pfüb (Bank) beantragt, der mir jedoch von der Rechtspflegerin nicht erlassen wird, weil es sich um eine unzulässige Doppelpfändung handelt. Wegen der noch angefallenen Zwangsvollstreckungskosten müssten wir die Kostenfestsetzung gem. § 788 ZPO beantragen. Wir haben die normale Anrechnung gem. § 367 BGB angewandt, sodass nach Verrechnung noch ein Teil der Hauptforderung offen steht. Nach Monierung haben wir dann (wegen der "unzulässigen Doppelpfändung") die Zahlung auf die Hauptforderung verrechnet, sodass noch die RA und GVZ Kosten offen stehen. Auch dies wurde abgelehnt; wir hätten die Kosten bereits mit dem ersten Pfüb mit beantragen müssen (waren zu diesem Zeitpunkt aber ja noch gar nicht angefallen). Der Anspruch würde nicht mehr bestehen, da die Hauptforderung ausgeglichen ist und somit müsste ein neuer Titel geschaffen werden. Daraufhin habe ich mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt des GVZ-Auftrages am 30.11.2016 die Hauptforderung noch in vollem Umfang bestanden hat; die Zahlung erfolgte erst am 27.12.2016.
Bin mit meinem Latein am Ende. Hat jemand eine Idee? Oder irgendeine Entscheidung, die ich mit zitieren kann?
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Eure Ela