Vorname Ehefrau

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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#1

21.03.2017, 10:39

Ich hab einen Schuldner, dessen Gehalt auf das Konto der Ehefrau gezahlt wird. Allerdings hat er den Namen der Ehefrau nicht angegeben.

Der zuständige GV ist leider ein mehr als humorloser Mensch und war schon genervt, als ich den nach der ersten Abgabe der VA gefragt habe, wie denn der Schuldner sein Gehalt bezieht, da zwar angegeben war, dass der Schuldner kein eigenes Konto besitzt, aber die Frage, ob Gelder auf das Konto eines Dritten gezahlt werden, nicht beantwortet war. Er meinte dann, diese Frage müsste auch nicht beantwortet werden, sondern der Schuldner müsse nur angeben, ob er über fremde Konten verfügungsberechtigt ist. Nach langem Hin und Her hat er mir jetzt mitgeteilt, dass das Gehalt auf das Konto der Ehefrau geht. Allerdings fehlt der Name der Ehefrau.

Hat irgendjemand eine Idee, wie ich an den Namen kommen kann? Oder muss ich hierfür erneut den GV bemühen (was mir ja eigentlich schon fast zu mühsam ist).
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katuscha
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#2

21.03.2017, 11:20

Spontan würde mir jetzt die Anforderung der Heiratsurkunde beim Standesamt einfallen, allerdings fallen dafür wieder Kosten an.

Früher ( :mrgreen: ) ging das auch über einen Anruf beim Einwohnermeldeamt.
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AliceImWunderland
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#3

22.03.2017, 09:06

Heiratsurkunde ist eine gute Idee. Oder eine erweiterte Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Diese kostet aber mehr, als die normale EMA. Die Kosten hierfür weiß ich jetzt nicht. In der letzten Zeit haben sich die Kosten ja erhöht und es ist schon länger her, dass ich eine erweiterte EMA angefordert habe.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
mrsgoalkeeper
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#4

22.03.2017, 09:10

Telefonbuch, Facebook?
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Anahid
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#5

22.03.2017, 09:25

mrsgoalkeeper hat geschrieben:Telefonbuch, Facebook?
Hab ich schon versucht. Da sind keine Einträge zu finden.

Heiratsurkunde hab ich jetzt mal angefordert. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich darauf einen Anspruch habe. Denn gegen die Frau besteht kein Titel und bzgl. des Mannes würde ich die Heiratsurkunde ja nicht benötigen. :ka
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icerose
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#6

22.03.2017, 11:14

Ana, sag doch bitte Bescheid, ob das klappt.
Falls nicht, und über eine erweiterte EMA auch nichts zu erfahren ist, bleibt wohl nur der GV. Den kannst du aber fragen, wann er Urlaub hat und dann dessen Vertretung beauftragen, den (vollen) Namen der Dame in Erfahrung zu bringen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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