GV-Gebühren für nicht erledigte Amtshandlung

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Mel Kunterbunt
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#1

17.03.2017, 16:15

Hallo :wink1

Habe den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der VA beauftragt + Einholung DA + Beantragung Haftbefehl wenn Schuldner zum Termin nicht erscheint.

Jetzt kam Kostenrechnung des OGV mit dem Vermerk, dass Schuldner amtsbekannt unbekannt verzogen ist.

Der GV rechnet 2 x nicht erledigte Amtshandlungen ab i. H. v. 30,00 €... Ähmmm :schock

Für was fallen denn bitte 2 nicht erledigte Amtshandlungen an??? 1 verstehe ich ja noch.. :oops:

Hattet ihr das schon einmal???
H.Stummeyer
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#2

17.03.2017, 16:22

Hier müsste man sich Ihren Auftrag zunächst einmal genau angucken, wo welche Kreuze gesetzt wurden.

Es ist leider noch immer so, dass die Gläubiger, bzw. ihre Vertreter "wie wild" die Kreuze setzen, die u. U. zusammenhängend gar keinen Sinn machen oder das eine Kreuz auf einmal das vorherige Kreuz wieder aufhebt.

Auch wird häufig bei dem Antrag zur Abnahme der Vermögensauskunft noch ein Kreuz bei Pfändung nach Abnahme der VAK gesetzt und später im Antrag noch ein Kreuz bei "Die Aufträge werden ohne Angabe einer Reihenfolge gestellt".
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Mel Kunterbunt
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#3

17.03.2017, 16:30

Also, die Kreuze sind bei

G1 (Abnahme ohne vorherigen Pfändungsversuch)
H (Erlass Haftbefehl)
M1+M2
P1 (Übersendung Protokoll)
P5 (Weiterleitung bei Nichtzuständigkeit)

Falls ich irgendwo ein Kreuz gesetzt habe, welches "unsinnig" ist, wäre ich dankbar für einen Hinweis :)
H.Stummeyer
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#4

17.03.2017, 16:42

Klingt jetzt erstmal nicht so unsinnig.
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Mel Kunterbunt
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#5

17.03.2017, 16:43

Da bin ich ja erstmal beruight... Und fallen dann dennoch Gebühren für 2 nicht erledigte Amtshandlungen an??
H.Stummeyer
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#6

17.03.2017, 16:52

Mir fällt jetzt kein Grund ein, warum zweimal KV 604 abgerechnet wurde.

Einfach mal bei dem Kollegen telefonisch nachfragen.
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