Zustellung KFB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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alissia79
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#1

15.03.2017, 13:45

Habe eine vielleicht etwas komische Frage. Wir haben heute einen KFB erhalten (wir sind ausgleichsberechtigt). Auf dem Zustellvermerk der vollstreckbaren Ausfertigung steht " ...wurde am ....von Amts wegen dem Schuldner zugestellt". Normalerweise steht doch dort im Falle anwaltlicher Vertretung immer "zu Händen seines Prozessbevollmächtigten". Zumindest war es bei uns immer so. Jetzt fragen wir uns, ob der Beschluss an die Partei direkt zugestellt wurde, statt an den RA, was ja unwirksam wäre.
Kennt es jemand, dass auch bei anwaltlicher Vertretung diese Formulierung gewählt wurde?
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paralegal6
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#2

15.03.2017, 14:59

Vielleicht das Mandat niedergelegt?
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alissia79
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#3

15.03.2017, 15:33

Tja, daran hatte ich auch gedacht. Aber hätte man dann nicht einen entsprechenden Schriftsatz erhalten?
Im zweifel würde ich ja auch einfach mal nachfragen, will aber auch nicht rumnerven, wenn das Ganze vielleicht ganz banal wäre und "an den Schuldner" auch geschrieben wird, wenn es an dessen PV zugestellt wurde.
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Mel Kunterbunt
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#4

15.03.2017, 16:07

Huhu! Habe eben mal bei uns geschaut. Da steht "Der Beschluss ist der Klagepartei am ... von Amts wegen zugestellt worden." und die waren auch anwaltlich vertreten.

Habe noch bei einem anderen KFB von einem anderen Gericht geschaut, da steht dasselbe ".... der Beklagtenpartei von Amts wegen...".

Also hier scheinen die Gerichte beim Zustellvermerk nicht zu differenzieren ob an den RA oder die Partei selbst zugestellt wurde.
alissia79
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#5

15.03.2017, 16:57

Oh super, danke, dass du mal nachgeschaut hast! Ich denke, dann können wir erstmal davon ausgehen, dass es bei uns auch genau so ist.
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