Nr. 3309 RVG gegen Mandantin festsetzen lassen
Verfasst: 15.03.2017, 11:54
Hallo schon wieder.
In einer Zwangsvollstreckungssache von uns ist eine Zwangsvollstreckungsgebühr Nr. 3309 RVG entstanden. Diese haben wir noch nicht festsetzen lassen gegen die Mandantin. Kann man die beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen? Meine Kollegin weiß nicht weiter und ich bin leider komplett ahnungslos, was ZV betrifft.
In einer Zwangsvollstreckungssache von uns ist eine Zwangsvollstreckungsgebühr Nr. 3309 RVG entstanden. Diese haben wir noch nicht festsetzen lassen gegen die Mandantin. Kann man die beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen? Meine Kollegin weiß nicht weiter und ich bin leider komplett ahnungslos, was ZV betrifft.