Seite 1 von 1

Nr. 3309 RVG gegen Mandantin festsetzen lassen

Verfasst: 15.03.2017, 11:54
von Nika
Hallo schon wieder.

In einer Zwangsvollstreckungssache von uns ist eine Zwangsvollstreckungsgebühr Nr. 3309 RVG entstanden. Diese haben wir noch nicht festsetzen lassen gegen die Mandantin. Kann man die beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen? Meine Kollegin weiß nicht weiter und ich bin leider komplett ahnungslos, was ZV betrifft.

:thx

Re: Nr. 3309 RVG gegen Mandantin festsetzen lassen

Verfasst: 15.03.2017, 12:35
von Hühnerhaufen
Warum wollt Ihr denn diese Gebühr festsetzen lassen? Konntet ihr sie beim Schuldner nicht eintreiben und Mandant will Eure Rechnung nicht bezahlen?

Gruß
Hühnerhaufen

Re: Nr. 3309 RVG gegen Mandantin festsetzen lassen

Verfasst: 15.03.2017, 13:40
von Nika
Gaaanz genau so ist es.

Re: Nr. 3309 RVG gegen Mandantin festsetzen lassen

Verfasst: 15.03.2017, 13:48
von Hühnerhaufen
Da hat meine Glaskugel ja gut funkioniert 8)

Bin der Meinung beim Prozessgericht, da es eine Honorarforderung ist.

Re: Nr. 3309 RVG gegen Mandantin festsetzen lassen

Verfasst: 15.03.2017, 13:52
von Pitt
§ 11 Abs. 1 RVG => "Gericht des ersten Rechtszugs"