Drittauskünfte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Aelizia
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#11

15.03.2017, 14:39

Also lt. 802l ZPO Abs. 2 hat der GVZ den Gläubiger über das Ergebnis der Ermittlungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Das ist mit einer schriftlichen Mitteilung einer negativ verlaufenden Auskunft dann wohl getan. :kopfkratz
Honig
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#12

15.03.2017, 15:15

najaaaa, der kann mir ja viel erzählen...
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Mel Kunterbunt
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#13

15.03.2017, 16:45

Unsere GV's übersenden auch immer alle Auskünfte... Selbst wenn diese negativ sind...
Finde es schon etwas befremdlich, dass die Auskünfte in Rechnung gestellt werden, aber es der GV nicht für nötig hält, Kopien der Auskünfte beizufügen... Wäre sicher auch gegenüber dem Mandanten fairer...
Svala
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#14

10.10.2017, 15:52

Hallo katuscha,
ich würde das Thema gerne noch einmal "ausgraben".
Ich habe aktuell nämlich den gleich Fall hier. Wie ging denn die Sache bei Dir aus?
Es gibt wohl keine Rechtsgrundlage...
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