Drittauskünfte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Honig
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#1

15.03.2017, 09:39

Hallo
Ich habe beim Gerichtsvollzieher Antrag auf Erteilung von Drittauskünften gestellt. Jetzt teilt mir der Gerichtsvollzieher mit: "Die Anfragen liefern keine verwertbaren Ergebnisse." Keine Kopie der Auskünfte dabei.
Ist das so ausreichend, würde schon gerne was schriftliches von den Stellen in der Hand haben, die Auswertung der Ergebnisse, sollte der Gerichtsvollzieher doch bitte mir überlassen.
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Sputnik85
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#2

15.03.2017, 09:52

Sicher kannst du die Auskünfte beim Gerichtsvollzieher anfragen bzw. bitten zu übersenden.
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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katuscha
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#3

15.03.2017, 10:10

Die Antwort hatte ich letztens auch und die Gerichtsvollzieherin teilte mir auf die Bitte um Übersendung der Auskunft mit, dass sie mir bereits mitgeteilt hat, dass es keine verwertbaren Ergebnisse gibt.

Ich finde das unmöglich. Ich möchte mir schließlich selbst davon ein Bild machen.

Ich habe schon im Internet gesucht, finde aber nichts, dass die GV verpflichtet sind, die Auskunft zu übermitteln.
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Kaffeeschubse
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#4

15.03.2017, 10:11

Mußtet Ihr die Auskünfte bezahlen? Dann würde ich dezent darauf hinweisen, daß Euch diese Infos zustehen.
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#5

15.03.2017, 10:14

Kaffeeschubse hat geschrieben:Mußtet Ihr die Auskünfte bezahlen? Dann würde ich dezent darauf hinweisen, daß Euch diese Infos zustehen.
Sicherlich musst Du die bezahlen. Aber bei mir weigert sich die GVin.
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Kaffeeschubse
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#6

15.03.2017, 10:16

Frag sie doch mal nach der Rechtsvorschrift, nach der sie angeblich die Auskünfte nicht herausgibt.

Ich mache ja so etwas eher selten. Würde mich mal interessieren.
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#7

15.03.2017, 10:18

Ich bin noch dabei das Schreiben vorzubereiten, gebe dann aber gerne Rückmeldung.
Honig
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#8

15.03.2017, 10:34

man muss sich echt wundern über die Gerichtsvollzieher
was haben die davon, dass die die Übersendung dieser Auskünfte verweigern? man könnte dann ja meinen, die haben die Auskünfte gar nicht wirklich angefordert, übersenden aber trotzdem eine Rechnung...
Pitt
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#9

15.03.2017, 10:37

Das handhabt wohl jeder GVZ anders. Ich hatte neulich auch so ein Schreiben des Gerichtsvollziehers, aber der hatte Kopien sämtlicher negativen Auskünfte beigefügt.
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katuscha
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#10

15.03.2017, 11:05

Pitt hat geschrieben:Das handhabt wohl jeder GVZ anders. Ich hatte neulich auch so ein Schreiben des Gerichtsvollziehers, aber der hatte Kopien sämtlicher negativen Auskünfte beigefügt.
So finde ich es auch in Ordnung. Sonst hat man echt das Gefühl, dass man über den Tisch gezogen wird.
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