VU - Einspruch - Vollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Minimaus
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#1

14.03.2017, 14:48

Hallo zusammen,

mir ist gerade Folgendes passiert:

Uns lag ein VU vor. Das habe ich ans Gericht geschickt mit der Bitte, dieses mit Klausel und Zustellvermerk versehen an uns zurückzusenden.

Gegenseite legt Einspruch ein. Ich rufe bei Gericht an und frage nach dem VU (Klausel und ZU-Vermerk). Die Dame sagt, dass es ja ger nicht rechtskräftig geworden sei.

Steh ich jetzt auf dem SChlauch oder hat das Gericht das verbockt? Ich kann doch trotz Einspruch vollstrecken....?
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#2

14.03.2017, 15:07

Sollte vollstreckbar sein. Vielleicht hat die Geschäftsstelle da irgendwas nicht kapiert. Ich würde das Gericht anschreiben und beantragen, dem Kläger eine vollstreckbare Ausfertigung des VU vom .... zu erteilen. Ich schicke da nix ans Gericht. Ich beantrage eine vollstreckbare Ausfertigung. Vielleicht war die deswegen konfus? :mrgreen:
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#3

14.03.2017, 15:44

Minimaus hat geschrieben: Ich kann doch trotz Einspruch vollstrecken....?
Solange nicht die vorläufige Einstellung der ZV angeordnet ist, kannst du natürlich aus einem VU vollstrecken. Sofort Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ans Gericht (reicht per Fax oder EGVP) und los. Das ist ja grad das schöne an den VU´s.
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#4

14.03.2017, 16:03

Die vollstreckb. Ausfertigung habe ich ja vor zwei Wochen beantragt.

Man man man, ohne Worte......
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#5

14.03.2017, 16:12

Minimaus hat geschrieben:Die vollstreckb. Ausfertigung habe ich ja vor zwei Wochen beantragt.

Man man man, ohne Worte......
dann frag per Fax nach, wo sie denn bleibt. Unschön das ist. :-?
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#6

14.03.2017, 16:13

Ja, aber Du hast dem Gericht nach Deinem Vortrag eine Ausfertigung geschickt mit der Bitte, die mit den notwendigen Klauseln zu versehen. Sowas mache ich eben nicht. Ich beantrage nur die Erteilung einer vollstreckbaren. Ich schick dem Gericht keine Ausfertigung rüber, um da irgendetwas drauf zu malen. ;)
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#7

14.03.2017, 17:01

Jap, habe ich... Die Dame sagte am Telefon zu mir: Ich dachte nach dem Einspruch der Gegenseite hat sich ihr Schreiben mit der Bitte erledigt...

Hääääh?!
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#8

14.03.2017, 17:15

dann lass dich nächstes Mal zum Richter/Richterin durchstellen und bitte ihn/sie, der Geschäftsstelle zu erkären, dass die gefälligst eine Vollstreckbare zu erteilen haben. :lol:
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#9

15.03.2017, 09:02

Minimaus hat geschrieben:Jap, habe ich... Die Dame sagte am Telefon zu mir: Ich dachte nach dem Einspruch der Gegenseite hat sich ihr Schreiben mit der Bitte erledigt...

Hääääh?!
Na ist doch auch nicht schlecht. So kann man sich auch Arbeit vom Hals schaffen. :mrgreen:
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#10

15.03.2017, 10:40

Anahid hat geschrieben:
Minimaus hat geschrieben:Jap, habe ich... Die Dame sagte am Telefon zu mir: Ich dachte nach dem Einspruch der Gegenseite hat sich ihr Schreiben mit der Bitte erledigt...

Hääääh?!
Na ist doch auch nicht schlecht. So kann man sich auch Arbeit vom Hals schaffen. :mrgreen:
leider ist Mitdenken oft Glückssache. :roll:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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