Vollstreckungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Spotttölpel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 20.07.2016, 10:52
Beruf: REFA
Software: Advoware

#1

14.03.2017, 13:22

Hallo Leute,

ich hab da mal eine - vermutlich total idiotische - Frage. Und zwar bin ich derzeit im neuen Job und mache sehr viel ZV. Es scheint irgendwie von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein wie dieses Formular ausgefüllt wird, oder aber ich habs bislang einfach falsch gemacht :mrgreen:

Wofür genau stehen diese Punkte:

1. Das Kästchen "Zustellung" soll ich nicht ankreuzen... hab ich bislang gemacht. Richtig oder falsch?
2. bisherige Vollstreckungskosten
3. festgesetzte Kosten
3. Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids
4. titulierte vorgerichtliche Kosten

Also entweder macht die Formulare jeder wie er will oder ich hatte bisher Glück :patsch

Es wäre echt lieb wenn ihr mir da mal helfen könntet, dass ich mir das einmal einprägen kann.. ich möchte ungern ständig korrigiert werden im neuen Job :frust
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3309
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

14.03.2017, 13:38

zu 1. - Kommt darauf an, ob der Vollstreckungstitel bereits zugestellt worden ist oder nicht.
zu 2. - für vorherige ZV-Maßnahmen entstandene Kosten (z. B. RA-, Gerichtskosten, Kosten für Auskünfte - z. B. Gewerberegisteranfrage, EMA-Anfrage) n
zu 3. - erstattungsfähige Verfahrenskosten gemäß Kostenfestsetzungsbeschluss
zu 4. - Das sind Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die so bezeichnet auch im Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid aufgeführt werden.
zu 5. - Verfahrenskosten, die nicht im Kostenfestsetzungsbeschluss, sondern als Nebenforderung im Urteil tituliert wurden (z. B. vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr, erforderliche Kosten für Adressermittlung vor Klagezustellung).
Benutzeravatar
148
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 697
Registriert: 14.08.2012, 08:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

14.03.2017, 14:11

Ich habe bis jetzt noch nie eine Monierung vom GVZ bekommen. Ich fülle z. B. immer alles schön aus (füge sogar ein Forderungskonto bei), meine Kollegin kreuzt an "Forderungskonto beigefügt" und sie hat bisher nur einmal eine Monierung bekommen, das war allerdings bei einem PfÜB (da füllt sie mittlerweile auch alles aus und fügt ein Forderungskonto bei).

Denke den GVZ ist das ziemlich egal :lol: :lol:
237
Antworten