Halloooooo
ich hoffe es kann mir jemand helfen ich habe einen Arrestbefehl und Pfändungsbeschluss vorliegen und weiß jetzt nicht so recht wie ich hier weiter vorgehen muss, hatte das noch nie.
Muss ich jetzt an den Antragsgegnerin bzw. die Drittschuldner (in diesem Fall zwei Banken) zustellen lassen, wenn ja wie?? Und muss ich hier Fristen beachten???????
Vielen DANK für EURE HILFE!!!!!
liebe Grüße Diana
Zustellung bzw. Vorgehensweise bei Arrestbefehl - EILT!
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- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Vielen Dank, dass hatten wir auch schon gefunden, allerdings ist mir nicht ganz klar, wenn ich den Arrestbefehl an die Drittschuldner zustelle ob bzw. was ich denen schreiben soll.
Muss ich einen Antrag stellen oder wie funktioniert das??
Habe zunächst die Zustellung an die Antragsgegnerin veranlasst.
Muss ich einen Antrag stellen oder wie funktioniert das??
Habe zunächst die Zustellung an die Antragsgegnerin veranlasst.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 408
- Registriert: 10.04.2016, 21:10
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Ihr Lieben,
hab ich das richtig verstanden:
Der Arrestbefehl muss innerhalb von einem Monat zugestell werden, aber die mitteilung über den Vollzug innerhalb einer Woche?
ich habe hier einen Arrestbefehl vorliegen. Wir haben den Eintrag (Sicherugnshypothek) beantragt. Aber wir haben die Zinsen mitaufgenommen. Hinsichtlich der zinsen müsste ich den Antrag zurücknehmen.
ich gehe davon aus, dass ich eine Mitteilung durch die Rechtspflegerin erhalten werde (über den Eintrag) und diesen müssten ich ja dann durch GV (innerhalb von einer Woche zustellen lassen)
Der Arrestbefehl konnte aufgrund bisher aufgrund einer falschen Hausnummer nicht zugestellt werden (hier gehe ich von einer Frist von eime Monat) aus.
Ich bin so hilfslos ........
ich danke Euch
hab ich das richtig verstanden:
Der Arrestbefehl muss innerhalb von einem Monat zugestell werden, aber die mitteilung über den Vollzug innerhalb einer Woche?
ich habe hier einen Arrestbefehl vorliegen. Wir haben den Eintrag (Sicherugnshypothek) beantragt. Aber wir haben die Zinsen mitaufgenommen. Hinsichtlich der zinsen müsste ich den Antrag zurücknehmen.
ich gehe davon aus, dass ich eine Mitteilung durch die Rechtspflegerin erhalten werde (über den Eintrag) und diesen müssten ich ja dann durch GV (innerhalb von einer Woche zustellen lassen)
Der Arrestbefehl konnte aufgrund bisher aufgrund einer falschen Hausnummer nicht zugestellt werden (hier gehe ich von einer Frist von eime Monat) aus.
Ich bin so hilfslos ........
ich danke Euch
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- Kennt alle Akten auswendig
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Wenn ich §932 Abs. 3 ZPO lese würde ich davon ausgehen, dass der Arrestbefehl binnen einer Woche nach Stellung des Antrages zuzustellen ist.
Allerdings hab ich mir die Kommentierung nicht angesehen.
Allerdings hab ich mir die Kommentierung nicht angesehen.