Haftbefehl wg. unvertretbarer Handlung vollstreckt...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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maka2
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#1

01.03.2017, 10:05

Hallo :wink1

:motz schon wieder so ein undurchsichtiges Problemchen... :patsch

Wir haben in einem Auskunftsverfahren einen Versäumnisbeschluss erwirkt, danach einen Beschluss über Zwangsgeld bzw. -haft. Glaubhaft gemacht, dass Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann...und am 20.02.2017 wurde der SCH letztendlich durch den GVZ verhaftet und in die JVA gebracht. Beschluss über Zwangshaft waren 5 Tage!
Die sind ja mittlerweile rum...

Ich finde nichts über den weiteren Verlauf im Gesetz.
Die 5 Tage sind rum, die Auskunft aber noch immer nicht erteilt...
In § 890 ZPO steht nur drin, dass die Zwangshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf...

Heißt das, ich lasse den SCH solange verhaften bis er die Auskunft abgibt bzw. die 2 Jahre voll sind?! :schock
Von der Gerichtsvollzieherin bekomme ich keinerlei Informationen. Wenn ich nicht wegen der Verhaftung ständig nachfragen würde, wüsste ich noch nicht mal, dass diese am 20.02. endlich erfolgreich war.
"Leider" lief das Ganze auch übers AG, sodass ich keinerlei Einfluss auf die Schnelligkeit der eingereichten Anträge hatte. Nach über 1 Jahr hat das Gericht es endlich geschafft den Antrag bei der GVZin einzureichen...obwohl er von mir ja schon "vorgefertigt" war, weil ich der Meinung war, dass das der Gläubigervertreter veranlassen muss.
Jetzt ist schon echt viel Zeit ins Land gegangen...und ich bräuchte dringend eure Hilfe!
Was ist hier mein nächster Schritt??? :-? :oops:

Vielen Dank schonmal!!!

Liebe Grüße
maka2 :wink1
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Anahid
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#2

01.03.2017, 11:12

Wenn die Zwangshaft nicht ausgereicht hat und der Schuldner weiterhin die Auskunft nicht erteilt, bleibt tatsächlich nichts anderes, als einen neuen Antrag auf Zwangsgeld/Zwangshaft zu stellen. Selbstverständlich würde ich dabei aber auf den früheren Beschluss hinweisen. Die nächste Strafe fällt dann nämlich schon empfindlich höher aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
maka2
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#3

01.03.2017, 12:57

:schock Echt jetzt???
Oh mein Gott! Unser Amtsgericht hier ist das schnellste... :roll:
Naja, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben... :motz

Vielen, vielen Dank für deine Hilfe!!!!

:wink1 maka2
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