PfüB aus 2 Titeln?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schildkröte1988
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#1

27.02.2017, 10:28

Hallo und guten Morgen,

ich habe hier einen Kostenfestsetzungsbeschluss und ein Urteil vorliegen. Kann ich in einem einzigen PfüB beide Titel geltend machen? Oder muss 1 PfüB für Urteil und 1 PfüB für KfB gemacht werden?

Lieben Dank im Voraus.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

27.02.2017, 10:29

Du kannst beide Titel in einen PFÜB "packen".
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Schildkröte1988
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#3

27.02.2017, 10:41

Herzlichen Dank, manchmal steht man einfach voll auf dem Schlauch ;-)
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