Zwangsvollstreckung nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
Verfasst: 23.02.2017, 09:42
Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Es ist kurz bevor wir das Mahnverfahren eingeleitet haben, dass Insolvenzverfahren des Schuldners eröffnet worden. Nachdem wir die Zwangsvollstreckung in die Wege geleitet hatten, haben wir eine Mitteilung vom Gerichtsvollzieher bekommen. Die Kosten die nach Insolvenzeröffnung entstanden sind, also für das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung konnte ich nicht zur Tabelle anmelden. Mir wurde aber von jemanden mal mitgeteilt, dass ich die Kosten nach Beendigung des Insolvenzverfahrens trotzdem vollstrecken kann. Ist das wirklich so? Das Insolvenzverfahren ist nämlich vorzeitig beendet worden, da der Schuldner alle Forderungen begleichen konnte.
LG
ich habe folgenden Fall:
Es ist kurz bevor wir das Mahnverfahren eingeleitet haben, dass Insolvenzverfahren des Schuldners eröffnet worden. Nachdem wir die Zwangsvollstreckung in die Wege geleitet hatten, haben wir eine Mitteilung vom Gerichtsvollzieher bekommen. Die Kosten die nach Insolvenzeröffnung entstanden sind, also für das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung konnte ich nicht zur Tabelle anmelden. Mir wurde aber von jemanden mal mitgeteilt, dass ich die Kosten nach Beendigung des Insolvenzverfahrens trotzdem vollstrecken kann. Ist das wirklich so? Das Insolvenzverfahren ist nämlich vorzeitig beendet worden, da der Schuldner alle Forderungen begleichen konnte.
LG