Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Svala
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#1
22.02.2017, 15:46
Hallo, ich muss in einer ZV-Sache einen Beschluss nach § 758a Abs. 4 beantragen. Der Gerichtsvollzieher hat dies angeregt, um zu anderen Uhrzeiten vollstrecken zu können, da er den Schuldner schon mehrfach nicht angetroffen hat. Besteht für die Beantragung dieses Beschlusses Formularzwang? Der Formularzwang erstreckt sich scheinbar nur auf § 758 a Abs. 1 (Durchsuchungsanordnung). Hat jemand vielleicht einen Mustertext, wie ich den Beschluss beantrage?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
22.02.2017, 16:07
Soweit mir bekannt, ist das hier das aktuelle
Formular.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Svala
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