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2 Haftbefehle, 1 Schuldner

Verfasst: 15.02.2017, 15:31
von Muedmaus
Hallo!
Ich stehe mal wieder komplett auf dem Schlauch.

Ich habe 2 Haftbefehle. Zugrunde liegende Titel sind KFB und Vergleich.
Die ZV aus KFB haben wir gegen 2 Schuldner veranlasst. Ein Teil wurde von Schuldner B gezahlt und er hat die Vermögensauskunft abgegeben.
Schuldner A ist zum Termin zur Abgabe der VA nicht erschienen. Haftbefehl.
Jetzt soll ich den Verhaftungsauftrag machen.

Ein wenig später hatten wir die ZV aus Vergleich gegen Schuldner A alleine eingeleitet.
Auch da erging ein Haftbefehl.

Ich habe 2 separate Forderungskonten....

Muss ich nun einen Verhaftungsauftrag machen oder 2?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Re: 2 Haftbefehle, 1 Schuldner

Verfasst: 15.02.2017, 15:35
von Sonnenkind
Wieso willst du gegen Schuldner B einen Verhaftungsauftrag machen, wenn er die Vermögensauskunft abgegeben hat? Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

Re: 2 Haftbefehle, 1 Schuldner

Verfasst: 15.02.2017, 15:42
von Sonnenkind
Also nach mehrmaligen Duchlesen hab ich es glaube ich kapiert. Ihr habt 2 Haftbefehle gegen Schuldner A? Wer kommt denn auf so eine Idee. Ein Haftbefehl reicht doch völlig aus. Da habt ihr euch unnötige Kosten angetan bzw. dem Mandanten.

Re: 2 Haftbefehle, 1 Schuldner

Verfasst: 15.02.2017, 15:53
von Pitt
Ich stimme Sonnenkind zu. Ihr erteilt einen Verhaftungsauftrag.

Re: 2 Haftbefehle, 1 Schuldner

Verfasst: 15.02.2017, 16:04
von Muedmaus
Durch das neue Formular war in beiden die Abgabe der VA und bei Nichterscheinen Antrag auf Haftbefehl angegeben.

Der Gerichtsvollzieher hat einen Termin zur Abgabe der VA gemacht, aber 2 Haftbefehle beim Gericht beantragt....
Deswegen habe ich jetzt 2 hier liegen.

Also fasse ich beide Forderungskonten jetzt in einem zusammen und stelle EINEN Verhaftungsauftrag mit der Gesamtsumme.
Richtig?

Re: 2 Haftbefehle, 1 Schuldner

Verfasst: 15.02.2017, 20:41
von silvester
Warum die Arbeit? Einen Haftbefehl nehmen, zugehörigen Titel nebst Forderung und Auftrag an den Gerichtsvollzieher rausgeben.

Re: 2 Haftbefehle, 1 Schuldner

Verfasst: 16.02.2017, 08:25
von AliceImWunderland
silvester hat geschrieben:Warum die Arbeit? Einen Haftbefehl nehmen, zugehörigen Titel nebst Forderung und Auftrag an den Gerichtsvollzieher rausgeben.
Richtig! :zustimm