Hallo ihr Lieben,
ich habe hier eine kurze Frage:
Die Schuldnerin hat in ihrer Vermögensauskunft angegeben, dass Sie Arbeitseinkommen + Hinterbliebenenrente bezieht.
Ich habe daraufhin einen PfÜB beantragt mit dem Hinweis auf Zusammenrechnung der beiden Einkommen.
Der von der Schuldnerin angegebene Rentenversicherungsträger hat in seiner Drittschuldnererklärung angegeben, dass kein Versicherungskonto unter der Versicherungsnummer geführt wird und auch der Name der Schuldnerin nicht bekannt sei.
Ich habe hier dann einen erneuten Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gestellt wegen Falschangabe der Schuldnerin. Mir liegt jetzt das neue Vermögensverzeichnis vor mit der, nun hoffentlich richtigen, Angabe des Versicherungsträgers.
Nun meine Frage:
Muss ich hier nochmal einen komplett neuen PfÜB stellen? Wenn ja, kann ich hier die Kosten rausnehmen?? Oder was bleiben mir für Alternativen?
Danke für eure Antworten.
VG
Neuer PfÜB wegen Falschangabe
- Anahid
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Kommt ja darauf an, ob die Angabe zum Zeitpunkt der Abgabe der VA falsch war. Wenn das VV bereits älter ist und die Schuldnerin in der Zwischenzeit verzogen ist, dann hat auch der Rentenversicherer gewechselt. Da liegt also dann keine Falschangabe der Schuldnerin vor, sondern das hätte Euch auffallen müssen. In diesem Fall würde ich die Erstattungsfähigkeit der insgesamt weiter angefallenen Kosten verneinen.
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Die VA wurde auf unseren Antrag hin abgenommen also war zu dem Zeitpunkt ganz aktuell. Also muss es sich um eine Falschangabe gehandelt haben.
Aber trotzdem danke für deine Antwort, welche aber nicht auf meine gestellte Frage gerichtet war.
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Ich würde hier einen komplett neuen Pfüb machen. Die Kosten sind vom Schuldner zu erstatten. Ob du die "doppelten" Anwaltsgebühren jedoch dem Mandanten belastest, muss du selbst wissen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Seh ich etwas anders. Denn wie soll ich Dir eine Frage beantworten, ob die Kosten für einen weiteren PfÜB rausgenommen werden sollen oder nicht, wenn ich nicht weiß, wer denn letztendlich für die Notwendigkeit eines weiteren PfÜB verantwortlich ist?kittykat1234 hat geschrieben:Aber trotzdem danke für deine Antwort, welche aber nicht auf meine gestellte Frage gerichtet war.
Aber ist ja auch egal. Thema dürfte sich erledigt haben und wenn nicht, hier meine Antwort: Es muss ein neuer PfÜB beantragt werden und die Kosten müssen nicht rausgenommen werden, sondern werden ganz normal berechnet, da hier ja der Fehler beim Schuldner lag.
In diesem Sinne: Dir ein schönes Wochenende und mir einen schönen Urlaub
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