Pfüb und vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Maya82
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#1

09.02.2017, 13:07

Hallo ich habe eine Frage ich möchte einen Pfüb machen und haben drei Drittschuldner. Das geht ja in einem Formular richtig? Wie sieht es bei den vorläufigen Zahlungsverboten aus? Reicht da auch ein Schreiben an die GVZ-Verteilerstelle oder drei? Und wieviele Abschriften gehen wohin? Bin damit echt überfragt.

Danke vorab
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AliceImWunderland
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#2

09.02.2017, 13:15

Pro Drittschuldner muss ein eigenes vorläufiges Zahlungsverbot gemacht werden. Beim vorläufigen Zahlungsverbot: 1 Original, 2 beglaubigte Abschriften.
Beim Pfüb: 1 Original und 3 einfache Abschriten. Pro weiteren DS eine zusätzliche einfache Abschrift.
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#3

09.02.2017, 18:37

AliceImWunderland hat geschrieben:Pro Drittschuldner muss ein eigenes vorläufiges Zahlungsverbot gemacht werden.
Selbstverständlich können beliebig viele Drittschuldner in ein vorläufiges Zahlungsverbot aufgenommen werden.
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AliceImWunderland
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#4

10.02.2017, 09:37

Waaaat? :augenreib
Habe ich das etwa immer falsch gemacht?! :kopfkratz
Aber wo ist der Sinn? Vorläufiges Zahlungsverbot muss ja schnell gehen. Wenn ich alle Drittschuldner in ein vorläufiges Zahlungsverbot reinnehme, dann wird ja nacheinander zugestellt. Also wie beim PfüB.... oder? :kopfkratz
Ich lasse mich ja immer gerne was besseres belehren...
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Frau Cindy
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#5

10.02.2017, 09:52

Ich packe auch alle Drittschuldner in ein VZV und füge entsprechende Abschriften bei, damit gleichzeitig an alle zugestellt werden kann. Kann mich jetzt nicht erinnern, dass das jemals Probleme gab. :kopfkratz
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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#6

10.02.2017, 10:43

Frau Cindy hat geschrieben:Ich packe auch alle Drittschuldner in ein VZV und füge entsprechende Abschriften bei, damit gleichzeitig an alle zugestellt werden kann. Kann mich jetzt nicht erinnern, dass das jemals Probleme gab. :kopfkratz
Das Gleiche bei mir.
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#7

10.02.2017, 10:55

Ich mache pro Drittschudner ein vorläufiges Zahlungsverbot .... :pfeif
Maya82
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#8

10.02.2017, 11:59

So eine Frage noch ich habe nun ein vorläufiges Zahlungsverbot für alle drei gemacht. Reicht dann ein Original und 2 Abschriften für die Drittschuldner oder drei Originale
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#9

10.02.2017, 12:04

Maya82 hat geschrieben:So eine Frage noch ich habe nun ein vorläufiges Zahlungsverbot für alle drei gemacht. Reicht dann ein Original und 2 Abschriften für die Drittschuldner oder drei Originale
So mach ich das zumindest. Ein Original und halt noch dementsprechende Abschriften.
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#10

10.02.2017, 12:10

Hühnerhaufen hat geschrieben:Ich mache pro Drittschudner ein vorläufiges Zahlungsverbot .... :pfeif
Ich auch. Habe das so in meiner Ausbildung mal gelernt und beibehalten. Aber gut zu wissen, dass es auch anders geht. Man lernt halt nie aus.... :pfeif
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:naegel
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