Hallo ich habe eine Frage ich möchte einen Pfüb machen und haben drei Drittschuldner. Das geht ja in einem Formular richtig? Wie sieht es bei den vorläufigen Zahlungsverboten aus? Reicht da auch ein Schreiben an die GVZ-Verteilerstelle oder drei? Und wieviele Abschriften gehen wohin? Bin damit echt überfragt.
Danke vorab
Pfüb und vorläufiges Zahlungsverbot
- AliceImWunderland
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Pro Drittschuldner muss ein eigenes vorläufiges Zahlungsverbot gemacht werden. Beim vorläufigen Zahlungsverbot: 1 Original, 2 beglaubigte Abschriften.
Beim Pfüb: 1 Original und 3 einfache Abschriten. Pro weiteren DS eine zusätzliche einfache Abschrift.
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Selbstverständlich können beliebig viele Drittschuldner in ein vorläufiges Zahlungsverbot aufgenommen werden.AliceImWunderland hat geschrieben:Pro Drittschuldner muss ein eigenes vorläufiges Zahlungsverbot gemacht werden.
- AliceImWunderland
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Waaaat?
Habe ich das etwa immer falsch gemacht?!
Aber wo ist der Sinn? Vorläufiges Zahlungsverbot muss ja schnell gehen. Wenn ich alle Drittschuldner in ein vorläufiges Zahlungsverbot reinnehme, dann wird ja nacheinander zugestellt. Also wie beim PfüB.... oder?
Ich lasse mich ja immer gerne was besseres belehren...
Habe ich das etwa immer falsch gemacht?!
Aber wo ist der Sinn? Vorläufiges Zahlungsverbot muss ja schnell gehen. Wenn ich alle Drittschuldner in ein vorläufiges Zahlungsverbot reinnehme, dann wird ja nacheinander zugestellt. Also wie beim PfüB.... oder?
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Ich packe auch alle Drittschuldner in ein VZV und füge entsprechende Abschriften bei, damit gleichzeitig an alle zugestellt werden kann. Kann mich jetzt nicht erinnern, dass das jemals Probleme gab.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Das Gleiche bei mir.Frau Cindy hat geschrieben:Ich packe auch alle Drittschuldner in ein VZV und füge entsprechende Abschriften bei, damit gleichzeitig an alle zugestellt werden kann. Kann mich jetzt nicht erinnern, dass das jemals Probleme gab.
Liebe Grüße Sonnenkind
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Ich mache pro Drittschudner ein vorläufiges Zahlungsverbot ....
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So mach ich das zumindest. Ein Original und halt noch dementsprechende Abschriften.Maya82 hat geschrieben:So eine Frage noch ich habe nun ein vorläufiges Zahlungsverbot für alle drei gemacht. Reicht dann ein Original und 2 Abschriften für die Drittschuldner oder drei Originale
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Ich auch. Habe das so in meiner Ausbildung mal gelernt und beibehalten. Aber gut zu wissen, dass es auch anders geht. Man lernt halt nie aus....Hühnerhaufen hat geschrieben:Ich mache pro Drittschudner ein vorläufiges Zahlungsverbot ....
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