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DS Schule?

Verfasst: 08.02.2017, 10:53
von Bölti
Hallo,

Schuldnerin ist Lehrerin einer Schule. Wenn ich jetzt eine Lohnpfändung machen will, wen gebe ich da genau als DS an?
Das ist doch nicht die Schule oder?
Kultusministerium? Oder wie heißt das in Nordrhein-Westfalen? Stadt ist Düsseldorf.

Ich sage schon mal :thx

Re: DS Schule?

Verfasst: 08.02.2017, 11:02
von Sonnenkind
Hast du schon mal auf der Homepage nachgeschaut, wer der Träger ist? Meine Tochter ist zum Beispiel auf einer Schule, die ist kirchlich.

Re: DS Schule?

Verfasst: 08.02.2017, 11:13
von Lämmchen
Bölti, wie Sonnenkind geschrieben hat, musst Du schauen, wem die Schule untersteht. In Brandenburg sind das zum einen Kirchen, der Landkreis oder eine Stadt.

Re: DS Schule?

Verfasst: 08.02.2017, 11:45
von OKK13401
Lämmchen hat geschrieben:Bölti, wie Sonnenkind geschrieben hat, musst Du schauen, wem die Schule untersteht. In Brandenburg sind das zum einen Kirchen, der Landkreis oder eine Stadt.
Um das alles noch komplizierter zu machen...Es kommt aber auch da immer drauf an wer was ist (Sach- und/oder Personalaufwandsträger):
Staatliche Schulen: Personalaufwandsträger sind im Allgemeinen die Länder oder die einzelnen Bezirksregierungen, Sachaufwandsträger sind die Kommunen.
Kommunale Schulen: Die Kommune ist gleichzeitig Sach- und Personalaufwandsträger.
Private oder kirchliche Schulen: Die Verantwortung für Personal- und Sachaufwand liegt formal beim privaten Träger
https://de.wikipedia.org/wiki/Sachaufwand

Bei unserer Schule sind wir der Sachaufwandsträger und der Freistaat Bayern ist der Personalaufwandsträger. Wir wären für eine Pfändung von einem Lehrergehalt somit sachlich nicht zuständig.

Es kommt also darauf an, wer der Personalaufwandsträger ist.

Re: DS Schule?

Verfasst: 08.02.2017, 12:10
von Lämmchen
Boah OKK, jetzt bin ich raus. Hoffe ich mal, dass ich nie nicht eine Schule als Drittschuldner brauche. :ohnmacht

Re: DS Schule?

Verfasst: 08.02.2017, 12:37
von Soenny

Re: DS Schule?

Verfasst: 08.02.2017, 16:45
von Bölti
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Nach meinem Verständnis werde ich als DS den Schulträger, die Landeshauptstadt Düsseldorf, nehmen. :pfeif

Re: DS Schule?

Verfasst: 09.02.2017, 14:27
von Kanzleihund
In vielen Ländern ist das Landesamt für Finanzen, welches dem jeweiligen Finanzministerium untergeordnet ist, für die Besoldung der Landesbediensteten zuständig.